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Das gilt es beim Beherbergungsverbot zu beachten

Das gilt es beim Beherbergungsverbot zu beachten

Gegen ende von 2020, wurde in Deutschland das Beherbergungsverbot ins leben gerufen. Grundsätzlich wegen der Covid-19 Pandemie wurde beschlossen eine spezifische Regel aufzustellen die das beherbergen von Gästen in der Ferienunterkunft untersagt um den menschlichen kontakt zu reduzieren und nicht notwendiges reisen zu reduzieren.

Für viele Vermieter und Gäste wurde diese Regelung zu einer herausforderung je nachdem in welchem Bundesland Sie vermieten oder hinreisen wollten. Aber was in wie fern ist das Beherbergunsgverbot jetzt noch wichtig? Und was gibt es heutzutage alles zu beachten? Alle diese informationen erfahren Sie in diesem Artikel.


Was bedeutet Beherbergungsverbot?

Das Beherbergungsverbot ist eine deutsche Regelung, die Beherbergung von Gästen untersagt. In manchen Fallen müssen Gäste Ihr Aufenthalt sogar vorzeitig abbrechen. Dieses Verbot steht aktuell im Kontext mit der Covid-19 Pandemie, da der menschliche Kontakt so weit wie möglich reduziert werden sollte.

Allerdings gibt es ein Unterschied zwischen dem reinen oder auch umfassenden Beherbergungsverbot. Das reine Beherbergungsverbot betrifft alle Gäste, deren Reise als „touristisch“ eingestuft und als „nicht notwendig“ bewertet wird. In diesem Fall ist es unmöglich und somit strengstens untersagt diese in seiner Ferienwohnung zu beherbergen.

Bei dem selektive Beherbergungsverbote, gibt es jedoch die Möglichkeit unter verschiedenen Konditionen Gäste zu empfangen. Schauen wir hier auf die Covid-19 Pandemie zurück, so was es teilweise erlaubt, mit einem negativen SARS-CoV-2-Test in einer Ferienwohnung oder Hotel zu übernachten. In diesem Fall sprechen wir auch noch von einer Beherbergungsbeschränkung anstatt eines Verbots.

Was sind die Regeln des Beherbergungsverbots?

Die Regeln des Beherbergungsverbots hängen von verschiedene Faktoren ab und können zu jederzeit vom Bundesamt geändert werde. Seit Beginn der Pandemie wurden viele Vertragsbedingungen angepasst. Zwar sind wir heutzutage nicht mehr in der Situation wo sich die Regelung von Tag zu Tag ändern, allerdings waren viele Vermieter und Eigentümer von Ferienwohnung davon betroffen.

Wenn ein Gast einen Aufenthalt in einer Ferienwohnung gebucht hat und im vor Anreise von dem Beherbergungsverbot getroffen wurde

Wir empfehlen, dass Sie eine Klausel in Ihrem Mietvertrag mit einbringen. So sind Sie im Ernstfall abgesichert. Eine Garantie, dass der Gast das Geld wiederbekommen gibt es jedoch nicht und dies hängt von jedem Vermieter unterschiedlich ab. Auch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu einer Entschädigung nach einer staatlichen Maßnahme wie einem Beherbergungsverbot gibt es nicht.

Wie sieht die Zukunft der Ferienvermietung nach der Pandemie aus?

Auch wir haben keine Glaskugel, die uns sagt, wie die Zukunft in der Ferienvermietungsbranche aussieht. Allerdings schauen wir positiv auf die nächsten Jahre, die uns hoffentlich wieder etwas Normalität einbringen. Natürlich wird nicht alles sofort von 0 auf 100 gehen, aber immerhin macht sich das Wiederbeleben der Tourismusbranche besonders in den Großstädten schon bemerkbar. Viele erhoffen sich dieses Jahr eine gute Saison, dies die Verluste der letzten Jahre wieder aufholen.

Wir sollten nicht vergessen, dass nicht nur Vermieter und Eigentümer von Ferienunterkünfte sich freuen, wenn Sie wieder mehr Buchungen erhalten, sondern auch die Gäste sind froh wieder verreisen zu können.

Airbnb beendete die Covid-Richtlinien

Viele OTA’s und auch andere Unternehmen der Ferienvermietung machen Schluss mit Ihrer Covid-19 Reglung. Auch die bekannt Covid-19 Reglung von Airbnb sind ab dem 31. Mai 2022 vorbei. Die kostenlose Stornierungsbedingungen bei nicht anreisen von Gästen ist jetzt nicht mehr verfügbar. Vermieter von Ferienwohnung können jetzt wieder normal über Stornierungsbedingungen bestimmen.

Allerdings bieten viele Airbnb Benutzer von sich aus noch in der Nebensaison kostenlose Stornierungsbedingungen.  Laut Airbnb würden zwei Drittel der Gastgeber eine flexible oder moderate Stornovariante anbieten.

Für wen gilt das Beherbergungsverbot?

Generell gilt das Beherbergungsverbot für jeden, der in der Ferienvermietungsbranche involviert ist. Das heißt nicht nur für Sie, als Vermieter ist es wichtig über die spezifischen Regeln Bescheid zu wissen, sondern auf für den Eigentümer einer Ferienwohnung oder anderen in der Hotellerie und Tourismus Branche. Allerdings spielt der Gast die wichtigste Rolle. Denn wird das Beherbergungsverbot eingesetzt, so liegt das Geld und der Urlaub auf dem Spiel.

Was sind die Nachteile des Beherbergungsverbots?

Für Sie als Vermieter gibt es nicht sehr viele Vorteile, wenn es um das Beherbergungsverbots geht. Denn das Verbieten des empfangen von Gästen, ist nichts worüber man sich freuen kann. Wenn sie nämlich weniger Gäste empfangen können, gilt das auch, dass Ihr Einkommen dementsprechend abnimmt.

Welche Bundesländer oder auch andere Länder ein Beherbergungsverbot haben, ist auch nicht immer leicht nachzuverfolgen. Schon gar nicht, wenn die Regelungen nicht gesetzlich festgehalten werden.

Darüber hinaus ist ein anderes Problem eine Ubersicht zu behalten, wer sich letztlich an die Regeln hält und wer vielleicht trotz Verbots, Gäste privat empfangt. Dies konnte für Sie nämlich zu einem klaren Nachteil werden.

Auf dem Weg zur Normalität

Obwohl das Beherbergungsverbot in den letzten Jahren ein größeres Thema war, können wir und jetzt umso mehr auf den Weg zur Normalität freuen. Denn immerhin haben viele Vermieter und Eigentümer unter den Umständen leiden müssen.  Zwar hofft jeder, dass das Beherbergungsverbot nicht mehr zum Einsatz kommen, versprechen kann das aber niemand.

Das wichtigste ist jedoch uns der Passion der Ferienvermietung zu widmen und das Beste aus den Umständen zu machen!


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