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Wie eröffne ich ein Gasthaus und worauf muss ich achten?

Wie eröffne ich ein Gasthaus und worauf muss ich achten?

Besonders Reisende mit dem Auto haben bereits das ein oder andere Mal an der Autobahn angehalten und sind auf Gasthäuser oder Gasthöfe gestoßen. Und auch in Dörfern trifft man noch ab und an auf Gasthäuser, die Speisen und einen Übernachtungsplatz anbieten.

Haben Sie gegebenenfalls mit der Überlegung gespielt, statt einer Ferienwohnung ein Gasthaus zu eröffnen? Dann ist dieser Artikel genau richtig für Sie. Wir kümmern uns heute um die Frage, was man als Inhaber eines Gasthofes beachten muss, was man braucht, um ein Gasthaus zu eröffnen und was das Gaststättengesetz besagt sowie wann dieses gilt.

Einen Fokus legen wir hierbei auf Gasthöfe, die Übernachtungen zulassen. Also legen wir direkt los und schauen und Definitionen, Voraussetzungen und Tipps für die Eröffnung eines Gasthauses an!

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Was ist ein Gasthof?

Ein Gasthaus oder ein Gasthof ist ein Lokal, welches sowohl Speisen und Getränke als auch oft Übernachtungsmöglichkeiten anbietet. Im Gegensatz zu größeren Hotels ist ein Gasthof in der Regel familiär geführt und meist traditioneller oder hat eine etwas ländlichere Atmosphäre. Der Begriff ist bereits etwas veraltet, dennoch gibt es immer noch zahlreiche Gasthöfe – meist inhabergeführt – die Gästen die Möglichkeit geben, etwas Essen zu sich zu nehmen oder in dem Hause zu nächtigen. Somit unterscheidet ein Gasthof sich nicht großartig von einer Pension.

Gasthaus Voraussetzung

Der Unterschied zu anderen Gaststätten ist, dass in einem Gasthof oder einem Gasthaus oft auch Übernachtungsmöglichkeiten angeboten werden.

Was braucht man, um ein Gasthaus zu eröffnen?

Die Eröffnung eines Gasthofes erfordert eine gründliche Planung, da es eine Vielzahl von rechtlichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Aspekten zu beachten gibt. Hier sind die wichtigsten Punkte, auf die man als Inhaber achten muss, sowie die grundlegenden Voraussetzungen:

Finanzplan

Bevor Sie anfangen wild Lizenzen zu beantragen und zu bauen oder zu renovieren, sollten Sie einen Business Plan inklusive Finanzplan erstellen. In mehreren Schritten machen Sie sich hier Gedanken über Ihr Gewerbe und legen fest, was Sie genau machen wollen, wen Sie ansprechen wollen, worauf Sie achten müssen, was Ihre Alleinstellungsmerkmale sind und wie Sie dies finanzieren. Im Endeffekt bauen die meisten Genehmigungen und Strategien nämlich auf den Zielen, die Sie im Business Plan festlegen auf.

Machen Sie sich über diese 10 Schritte des Business Plans Gedanken:

  1. Zusammenfassung – Executive Summary

Eine Zusammenfassung aller wichtigen Punkte, die es über das Gasthaus zu wissen gibt.

  1. Unternehmensanalyse – Was macht mein Gasthaus besonders?

Schauen Sie sich die Vorteile Ihres Gasthauses an. Haben Sie gegebenenfalls einen besonders guten Kock oder ist Ihr Gasthof beispielsweise direkt an der Autobahn und somit gut angebunden?

  1. Branchenanalyse – Wie steht es um Gasthöfe?

Sind Gasthöfe noch nachgefragt? Wie schneiden Gasthäuser im Vergleich zu Pensionen, Hotels, Restaurants und Ferienwohnungen ab?

  1. Kundenanalyse – Wer ist mein Kunde und wie spreche ich ihn an?

Möchte ich eine moderne Kommunikation für junge Reisende haben oder spreche ich im Gasthaus vielleicht eher ältere, internationale LKW Fahrer an?

  1. Konkurrenzanalyse – Was machen andere Gastgeber?

Gibt es in Ihrer Nähe andere Gasthöfe? Schauen Sie sich diese an und vergleichen Sie sich objektiv, um zu schauen, wie Sie sich verbessern können.

  1. Operativer Plan – Wie verwalte ich meinen Gasthof?

Überlegen Sie sich in diesem Part, wie Ihr Gasthof tatsächlich funktionieren wird. Was bieten Sie an? Für wen ist Ihr Restaurant zugängig? Wie viel Personal haben Sie? Werden Sie Alkohol ausschenken? Wer ist für die Verwaltung zuständig?

  1. Marketing Plan – Wie bewerbe ich den Gasthof?

Von großen Plakaten, einer interessanten Fassade über die Erwähnung auf Autobahnschildern oder Flyern in anderen Lokalen. Denken Sie darüber nach, wie Sie Ihr Gasthaus bewerben können.

  1. Cash Flow / Einkommensplan

Sie werden vielerlei Ausgaben haben. Demnach sollten Sie im Vorhinein schauen, ob sich ein Gästehaus überhaupt rentiert, indem Sie Ihre Einnahmen einschätzen. Wie hoch ist der Preis pro Nacht für ein Zimmer voraussichtlich? Wie viel nehmen Sie in dem Restaurant realistischerweise täglich ein?

  1. Finanzieller Plan

Welche Kredite müssen Sie für die Eröffnung aufnehmen? Wie viel Investitionsbudget können Sie selbst aufbringen? Wann werden Sie Ihren Kredit voraussichtlich abbezahlen können?

  1. Ziele, Ausblick und Anhang

Am Ende sollten Sie noch definieren, was Ihre Ziele für das Gästehaus sind, wo Sie das Gewerbe in 3 Jahren sehen und mit der Zeit im Anhang eine Kopie aller wichtigen Lizenzen und Bescheinigungen hinzufügen.

Gewerbeanmeldung

Bevor ein Gasthof eröffnet werden kann, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Somit werden Sie auch gewerbesteuerpflichtig. Um Ihr Gewerbe anzumelden, müssen Sie zur zuständigen Gewerbemeldestelle Ihres Bezirkes gehen, meistens ist dies das Gewerbeamt, teilweise auch das Ordnungsamt.

Die Gewerbeanmeldung ist ein allumfassender Schritt. Was heißt das? Sie müssen die meisten Voraussetzungen bereits erfüllt haben und bei der Gewerbeanmeldung vorlegen, um den Gewerbeschein zu erhalten. Demnach ist es besonders wichtig, dass Sie sich schon in Ihrem Business Plan Gedanken machen, wie Sie Ihren Gasthof führen wollen, um sich dann auch alle wichtigen Lizenzen und Genehmigungen einholen zu können.

Was benötigen Sie alles für die Gewerbeanmeldung?

  • Personalausweis
  • 10-60€ Anmeldegebühren
  • Nachweis über persönliche Zuverlässigkeit (Auszug aus dem Gewerbezentralregister, polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung von Finanzamt & Gewerbesteuerbehörde)
  • Nachweis über die sachliche und fachliche Eignung (IHK Seminar zu lebensmittelrechtlichen Vorgaben, Erstbelehrung des zuständigen Gesundheitsamtes)
  • ggf. eine Gaststättenerlaubnis (siehe unten Gaststättengesetz) und Gaststättenkonzession
  • ggf. Auszug des Handelsregisters

Unterscheidung Alkoholausschank in Gasthäusern

Eine sehr wichtige Unterscheidung für Gaststätten ist, ob diese Alkohol ausschenken oder nicht. Wenn Sie auch Alkohol in Ihrem Gästehaus anbieten (und dies nicht nur an Übernachtungsgäste), müssen Sie viele weitere Vorschriften beachten.

Unter anderem benötigen Sie eine Konzession – eine Erlaubnis, die vom Staat in unterschiedlichsten Sektoren verteilt wird, um die Lebensqualität der EU-Bürger sicherzustellen. Voraussetzung dafür ist in der Regel der Nachweis von Zuverlässigkeit und Sachkunde, oft über eine Schulung. Diese Genehmigung beantragen Sie ebenfalls bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt, beachten Sie hierbei, dass die Konzession sowohl raumgebunden als auch an den Betreiber gebunden ist. Gehen Sie hierbei also sorgfältig vor und beantragen Sie selbst als Inhaber des Gästehauses diese Konzession.

Selbstverständlich spielen die Regelungen für den Ausschank an Minderjährige ebenfalls eine Rollen, wenn Sie Alkohol in Ihrem Gasthaus anbieten. Sie müssen also ebenfalls eine Schulung durchlaufen, Ihre Mitarbeiter schulen und das Jugendschutzgesetz beachten.
Beispielregelungen, die Sie betreffen sind die folgenden:

  • Mindestens eines der alkoholfreien Getränke darf nicht teurer sein als das billigste alkoholische Getränk (Gaststättengesetz)
  • An erkennbar Betrunkene darf kein Alkohol ausgeschenkt werden (Gaststättengesetz)
  • Gäste haben sich auf Verlangen in geeigneter Weise über ihr Alter auszuweisen (Jugendschutzgesetz)

Eine Unterkunft gemäß der Bau- und Brandschutzauflagen

Um ein Gasthaus zu eröffnen, benötigen Sie logischerweise auch ein Haus, sowohl mit Räumen, schlichtweg für die Übernachtung, als auch mit Räumen zum Verzehr von Speisen und einer Küche. Hört sich erst einmal einfach an, richtig?

Gasthaus Feuerlöscher

Es kommen jedoch selbstverständlich auch noch bauliche Vorschriften und Brandschutzanforderungen hinzu. Die Regelierungen variieren hier je nach Bundesland. Grundsätzlich müssen Sie aber auf jeden Fall auf die Bereitstellung von Fluchtwegen achten, Rauchmelder und Feuerlöscher installieren und ausreichend gut ausgestattete Arbeitsräume gewährleisten.

Zusätzliche bauliche Vorschriften können je nach Bundesland folgende Bereiche umfassen:

  • Türen, Tore und Laderampen
  • Treppen: Breite, Steigung und Kennzeichnung dieser
  • Beleuchtung: Helligkeit, die gewährleistet sein muss; Notbeleuchtung
  • Raumklima
  • und viele weitere…

Gibt es noch andere Gasthaus Voraussetzungen?

Nun könnten Sie eigentlich ein Gasthaus legal eröffnen. Für den Betrieb kommen jedoch noch einige Punkte hinzu, die Sie zu beachten haben und bereits am Anfang angehen sollte, um Probleme zu vermeiden.

Steuern und Buchhaltung

Als Gewerbe sind Sie selbstverständlich steuerpflichtig. Sowohl Einkommensteuer, als auch Gewerbesteuer und Umsatzsteuer müssen Sie somit berücksichtigen. Was dies heißt und ob für Sie tatsächlich all diese Steuern anfallen, können Sie hier nachlesen. Grundsätzlich werden Sie aber wahrscheinlich als Betreiber eines Gasthauses alle Steuerfreibeträge übersteigen.

Demnach wird die Buchhaltung für Sie zum A&O. Je besser Sie alle Einnahmen und Ausgaben erfassen, umso mehr Kosten können Sie dann im Endeffekt absetzen. Auch um die Umsatzsteuerzahllast zu ermitteln, sollten alle Rechnungen aufbewahrt werden und vor allen Dingen korrekt ausgestellt werden. Das heißt, dass sowohl Ihr vollständiger Name, als auch der Gewerbename, Adresse und Umsatzsteuer-ID auf der Rechnung angegeben werden muss.

Lieber zu sorgfältig, als Geld zu verschenken!

Preiserstellung

Die Preise der Speisen und Getränke müssen klar ausgezeichnet sein (bspw. in einer Speisekarte) und Umsatzsteuer muss auf diese bezogen werden. Auch können die Preise nicht einfach nach Belieben angesetzt werden. Wenn Sie ein Gasthaus haben, müssen Sie bei der Preisaufstellung die Verordnung zur Regelung von Preisangaben beachten.

Hygienevorschriften

Ein Gasthof muss strenge hygienische Vorschriften einhalten, insbesondere in Bezug auf die Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln. Das Gesundheitsamt führt regelmäßig Kontrollen durch und für manche Bescheinigungen benötigen Sie und Ihre Mitarbeiter eine Schulung des Infektionsschutzgesetzes. So auch beispielsweise für die Konzession zum Ausschenken von Alkohol.

Küche Regulationen

Das sogenannte Infektionsschutzgesetz (IfSG) sorgt, wie der Name schon sagt, dafür, dass  die Verbreitung von Krankheiten verhindert werden kann. Für Sie als Inhaber eines Gasthofes und beispielsweise auch für Pensionsinhaber ist der wichtigste Bestandteil dieses Gesetzes das HACCP-Konzept (Hazard-Analysis-and-Critical-Control-Points). Dieses wurde von der U.S. Food & Drug Administration (FDA) entwickelt. Neben dem HACCP-Konzept gibt es auch die Verordnung über Lebensmittelhygiene (LMHV), die klare Vorgaben für die Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln enthält.

Um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen, empfehlen wir Ihnen an Schulungen hierfür teilzunehmen, diese sind ohnehin für Sie und Ihre Mitarbeiter verpflichtend, damit sie die Hygienevorschriften, insbesondere im Rahmen des HACCP-Konzepts, kennen und umsetzen können.

Was heißt das praktisch gesehen?

Als Gastgeber müssen Sie ein Konzept vorlegen, welches mögliche Gefahrenpotentiale im Keim erstickt. Es müssen also Kontrollpunkte oder Grenzwerte festgelegt werden (z.B. Temperaturen), die mögliche Gefahren unterbinden. Diese Grenzwerte müssen dann im Tagesgeschäft regelmäßig kontrolliert werden. Alle durchgeführten Hygienemaßnahmen sowie eventuell auftretende Vorfälle müssen dokumentiert und für Kontrollbehörden jederzeit zugänglich sein.

Was regelt das Gaststättengesetz?

Das Gaststättengesetz regelt die Gesetzeslage für jegliche Bars, Gasthöfe, Hotels mit Restaurants & Co. – grundsätzlich also die Regelungen aller Lokale die Lebensmittel an Gäste verabreichen.

Beherbergungsbetriebe sind laut dem Paragraf 1 des Gaststättengesetzes von den Regelungen des Gaststättengesetzes ausgeschlossen. Nun befinden wir uns in einer Grauzone, denn laut der Definition unterliegt wer gewerbsmäßig Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle an jedermann oder bestimmte Personenkreisen verabreicht dem Gaststättengesetz. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verabreichung schlichtweg an Gäste erfolgt. Pensionen oder Hotels müssen demnach nicht dem Gaststättengesetz Folge leisten.

Als Inhaber eines Gasthauses bedienen Sie jedoch nicht nur Übernachtungsgäste, sondern Ihr Restaurantbereich ist wahrscheinlich für jegliche Gäste zugänglich. In diesem Fall sind Sie auch als Beherbergungsbetrieb nicht von dem Gaststättengesetz befreit.

Das ganze noch einmal in kurz und überschaulich:

  • Beherbergen Sie Gäste, öffnen Ihr Restaurant jedoch für jedermann? Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis!
  • Beherbergen Sie Gäste und bieten nur diesen Speisen oder Getränke an? Dann brauchen Sie keine Gaststättenerlaubnis!

Hier finden Sie die Gaststättengesetze der jeweiligen Bundesländer.

Bereit Ihr Gasthaus zu eröffnen?

Selbstverständlich sorgt die bloße Erfüllung der Voraussetzungen nicht dafür, dass Ihr Gasthof perfekt läuft und einige Schritte benötigt es noch bevor Sie Ihr Gasthaus eröffnen können. Von der Erstellung der Speisekarten über die Einstellung von Personal und die Anpassung Ihres Lokals auf Ihre Zielgruppe. Zusätzlich müssen Sie sich noch um das Marketing Ihres Lokals kümmern, Sie haben also noch viel vor sich. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg hierbei und hoffen, dass Ihnen unsere Tipps weitergeholfen haben.

Achtung: Dies ist keine legale Beratung. Wir übernehmen keine Gewähr für die Angaben und empfehlen Ihnen im Falle der Eröffnung eines Gasthaus, sich professionell hinsichtlich der Gesetzesvorgaben beraten zu lassen.

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