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GEZ Rundfunkbeitrag bei Ferienwohnungen
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GEZ Rundfunkbeitrag bei Ferienwohnungen

Wer eine Ferienwohnung vermietet, denkt vielleicht erst einmal an die schönen Dinge, wie erfreute Gäste, die Einrichtung der Wohnung oder selbstverständlich auch die Umsätze, die das Vermieten einer Ferienwohnung mit sich bringt. Schnell kommen dann aber auch ein Haufen bürokratischer und organisatorischer Aufgaben hinzu, die mit dem Anmelden einer Ferienwohnung verbunden sind. 

So kommt früher oder später auch das Thema Gebühren auf – für Anmeldungen, Steuern, Provision an Buchungsportale und die gute alte GEZ (mittlerweile Rundfunkgebühr), die Sie schon aus Ihrer privaten Wohnung wahrscheinlich kennen. 

Doch müssen Sie die Rundfunkgebühr (GEZ) auch in einer Ferienwohnung zahlen? Wie können Sie die GEZ Ihrer Ferienwohnung anmelden? Wie hoch sind die GEZ-/Rundfunkgebühren? Und wer zahlt diese in einer Ferienwohnung?

All diesen Themen widmen wir uns in diesem Artikel, insofern ab dafür!


GEZ Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag dient kurz gesagt der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. GEZ kommt hierbei von der Gebühreneinzugszentrale und somit wurde umgangssprachlich von der GEZ-Gebühr gesprochen. Damals mussten nur diejenigen zahlen, die einen Fernseher oder ein Radio im Haushalt hatten, seit Januar 2013  wird aber jeder Deutsche zur Kasse gebeten. Unabhängig davon, ob Sie also einen Fernseher, ein Radio oder besitzen (und nutzen), müssen Sie den Beitragsservice für die Rundgfunkgebühr (damals GEZ-Gebühr) zahlen. Aus der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wurde somit der ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice mit Sitz in Köln. Und anstelle weiter Gebühren gemäß der Endgeräte zu berechnen, wird nun der Rundfunkbeitrag pauschal abgerechnet.

ARD Rundfunkgebühr

Aktuell beträgt der GEZ Beitragsservice Rundfunkbeitrag in Deutschland 18,36€ pro Monat.  2025 soll der Beitragsservice für den Rundfunk laut der KEF auf 18,94€ steigen. Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist jedoch noch nicht von allen Bundesländern abgesegnet.

Der Rundfunkbeitrag auf einen Blick

Grundsätzlich fällt für jede Wohnung – unabhängig von der Anzahl der Bewohner – jeden Monat ein pauschaler Rundfunkbeitrag von 18,36€ an. Das bedeutet, dass pro Haushalt jeweils nur ein Beitrag gezahlt werden muss, auch wenn es sich beispielsweise um eine Wohngemeinschaft handelt.

Gezahlt wird wahlweise jedes Quartal, halbe Jahr oder Jahr per Lastschrift oder Überweisung, in ganz vereinzelten Fällen ist auch eine Barzahlung möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen, meist körperliche Beeinträchtigungen oder besonders geringes Einkommen können Sie eine Ermäßigung oder gar Befreiung von den GEZ-Gebühren beantragen. Außerdem muss geprüft werden, ob auch tatsächlich nur eine Person im Haushalt Rundfunkgebühren bezahlt, denn wie bereits erwähnt gilt: Pro Wohnung muss nur ein Beitrag gezahlt werden. Und auch für eine Zweitwohnung wird nicht zwingend ein Rundfunkbeitrag berechnet. Unten geben wir weitere Infos zu diesem Fall.

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GEZ bei Ferienwohnungen

Im Allgemeinen wird eine Wohnung im Rahmen der GEZ Gebühren als ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit verstanden, die vornehmlich zum Schlafen und Wohnen genutzt wird. Die Ferienwohnung muss hierbei über einen eigenen Eingang verfügen, damit Sie nicht Teil einer anderen Wohnung ist. Denn wenn dies der Fall ist gehört die Ferienunterkunft zur anderen Wohnung, die bereits GEZ Gebühren bezahlt.

Bei Ferienwohnungen oder Ferienhäusern wird grundsätzlich zwischen zwei Szenarien unterschieden. Wird eine Ferienwohnung beispielsweise selbst genutzt, wird sie aus Sicht der GEZ als Zweitwohnsitz behandelt. In diesem Fall ist ein voller GEZ Rundfunkbeitrag fällig. Nutzen Sie Ihre Ferienimmobilie stattdessen ausschließlich zu Vermietungszwecken wird zwischen Ferienwohnungen mit und ohne weiteren Betriebsstätte unterschieden. Doch was heißt das?

GEZ Ferienwohnung: Was sind Betriebsstätten ?

Bei Betriebsstätten handelt es sich in diesem Kontext um eine Ferienwohnung (oder Büro o.ä.), die sich nicht im eigenen Wohnhaus oder auf dem eigenen Grundstück befindet. Außerdem ist wichtig, dass für die Vermietung dieser Ferienwohnung (Betriebsstätte), wenn überhaupt, maximal acht Mitarbeiter beschäftigt werden. Ist dies der Fall zählt Ihre Ferienwohnung als Betriebsstätte für die GEZ Gebühren und es fallen dementsprechend Kosten.

Gute Nachricht: 

Die erste Betriebsstätte ist beitragsfrei. Wer also lediglich eine Ferienwohnung hat, muss nur in seiner eigenen Hause GEZ Gebühren zahlen, jedoch nicht für seine Ferienwohnung.

Schlechte Nachricht:

Ab der zweiten Ferienwohnung fallen pro weitere Ferienimmobilie Rundfunkgebühren an. Doch Sie zahlen hier nur ein Drittel des aktuellen Gesamtbetrags, also 6,12€ GEZ-Gebühr pro Ferienwohnung.

Beispiel:

Sie wohnen in einer Eigentumswohnung in Berlin, die Sie nicht vermieten, bieten jedoch eine Ferienwohnung in Schwerin und ein Ferienhaus in München an. Nun müssen Sie die vollen Rundfunkgebühren von 18,36 Euro pro Monat für die Berliner Wohnung zahlen. Die Ferienwohnung in Schwerin ist als erste Betriebsstätte beitragsfrei. Für das Ferienhaus in München fallen 6,12 Euro Rundfunkgebühren für die Ferienwohnung an.

Rundfunkbeitrag Ferienwohnung im Haus

Das Ganze sieht auch nicht groß anders aus, wenn Sie ein Zimmer in Ihrer Wohnung vermieten oder sich die angebotene Ferienwohnung  im eigenen Wohnhaus, auf dem Privatgrundstück oder im gleichen Gebäudekomplex befindet. Die erste Ferienwohnung oder das erste Zimmer gilt nicht als extra Betriebsstätte und es fällt nur der Beitragsservice (GEZ-Gebühr) des privaten Haushalts an. Ab zwei weiteren Ferienwohnungen, die an die Öffentlichkeit vermietet werden, fällt jedoch auch wieder ein Rundfunkbeitrag von 6,12€ an. Dies kommt zustande, da die Vermietung und Verpachtung nicht den gleichen Zweck hat wie das simple Wohnen – somit gelten die Wohnungen als unterschiedliche Betriebsstätten.

Rundfunkbeitrag mieter oder vermieter

Beispiel:

Sie wohnen in einem Haus und bieten hier eine kleine Ferienwohnung zur Vermietung an. In diesem Fall müssen Sie lediglich 18,36 Euro GEZ Rundfunkbeitrag für Ihren privaten Haushalt zahlen. Die Ferienwohnung ist beitragsfrei.

Zusammenfassend gilt also:

  • wird eine Ferienwohnung ausschließlich zur Vermietung genutzt zählt sie als weitere Betriebsstätte. Die erste weitere Betriebsstätte ist aktuell beitragsfrei. Ab jeder weiteren Betriebsstätte oder Ferienwohnung fallen dann jedoch ein Drittel des GEZ Rundfunkbeitrags an
  • lebt der Vermieter in der Ferienwohnung oder wird die Ferienwohnung teilweise untervermietet, wird keine GEZ Ferienwohnung berechnet. Es fällt lediglich die GEZ Gebühr für den privaten Haushalt an
  • steht eine Wohnung leer, es besteht kein (zeitlich begrenzter) Mietvertrag und es ist auch niemand in der Wohnung gemeldet, ist die Wohnung beitragsfrei

GEZ Ferienwohnung: Sonderfälle

Ein Sonderfall sind Saisonbetriebe, die Ferienwohnungen oder -häuser lediglich während eines bestimmten Zeitraums, nicht jedoch ganzjährig vermieten. Bieten Sie Ihre Ferienimmobilie also beispielsweise während der Wintersaison mindestens drei Monate lang nicht zur Vermietung an, können Sie von der GEZ bei möblierter Vermietung befreit werden.

TV Fernseher Wohnzimmer

Eine Freistellung von der GEZ bei Ferienwohnungen erfordert jedoch entsprechende Nachweise von öffentlicher oder amtlicher Stelle, dass die betroffene Immobilie tatsächlich nicht genutzt wurde. Den nötigen Antrag zur Freistellung von der GEZ der Ferienwohnung müssen Sie dann schriftlich bei der Rundfunkstelle einreichen. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unterdessen direkt auf der offiziellen Webseite des Rundfunkbeitrags.

Muss ich bei einer Zweitwohnung GEZ bezahlen?

Seit dem 1. November 2019 können Sie für Ihre Zweitwohnung grundsätzlich eine Befreiung vom GEZ Rundfunkbeitrag beantragen. Denn obwohl auch eine Zweitwohnung eigentlich als Haushalt angesehen werden kann, entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Erhebung der GEZ in diesem Fall nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Um jedoch von der GEZ bei möblierter Vermietung befreit zu werden, müssen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr stellen. Hierzu ist es nötig mit beiden Wohnungen (Haupt- und Nebenwohnsitz) beim zuständigen Einwohnermeldeamt gemeldet zu sein. Zusätzlich benötigen Sie für die Antragstellung bei der Rundfunkanstalt eine Meldebescheinigung, einen Steuerbescheid für den Zweitwohnsitz oder einen ähnlichen Nachweis, sowie die GEZ Beitragsnummer. Erfüllen Sie die Voraussetzungen – Haupt- und Nebenwohnung sind auf Ihren Namen gemeldet und für die Hauptwohnung wird ein GEZ Rundfunkbeitrag gezahlt – werden Sie nach Antragstellung automatisch von der GEZ Ferienwohnung befreit. Unter Umständen ist auch eine rückwirkende Befreiung von bis zu drei Monaten vor Antragstellung möglich.

Wer zahlt den Rundfunkbeitrag in der Ferienwohnung – Mieter oder Vermieter?

Im Grunde ist Ihnen als Vermieter selbst überlassen, wie viel Sie Ihren Kunden berechnen und selbstverständlich nutzen Sie im Endeffekt einen Teil der Umsätze aus Ihren Ferienwohnungen für die Begleichung der GEZ Gebühr, Sie dürfen dem Gast diese jedoch nicht eindeutig anrechnen. Als Vermieter sind Sie verantwortlich für die Anmeldung, die Organisation und die Begleichung der Rundfunkbeiträge. Die GEZ Ferienwohnung (der Rendfunkbeitrag für jegliche Ferienunterkünfte) muss also immer vom Vermieter beglichen werden.

Gez ferienwohnung kosten

Selbstverständlich sollten Sie jedoch anfallende Beträge bedenken für die Gemeinkosten und somit Ihren Finanzplan und diese mit einkalkulieren, wenn Sie die Preise für Ihre Ferienwohnung bestimmen.

Ferienwohnung für GEZ anmelden

Der Beitragsservice ist nicht verpflichtet, eine gesonderte Zahlungs­erinnerung zu verschicken und somit sind Sie ab Eröffnung der Ferienwohnung GEZ-Gebühr zahlungspflichtig. Ab einem Monat Zahlungsverzug wird ein Festsetzungsbescheid verschickt und zu der GEZ Gebühr für Ihre Ferienwohnungen kommt ein Säumniszuschlag hinzu.

Demnach sollten Sie Ihre Ferienwohnung direkt anmelden. Entweder erstmalig als Unternehmen oder als weitere Betriebsstätte, wenn Sie Ihr Unternehmen bereits registriert haben. Dies gilt wie gesagt unabhängig davon, ob sich ein Radio oder Fernseher in der Wohnung befindet.

Keine Rundfunkgebühren fallen an, wenn bereits Rundfunkgebühren für die betroffene Wohnung entrichtet werden. Handelt es sich beispielsweise um eine Wohngemeinschaft oder eine Ferienwohnung ohne weitere Betriebsstätte (wie noch einer Ferienwohnung), müssen Sie keine GEZ Rundfunkgebühren bezahlen.

Fazit

Wer lediglich eine Ferienwohnung anbietet oder teilweise selbst in der Ferienwohnung wohnt, muss keine zusätzlichen GEZ Rundfunkgebühren für seine Ferienwohnung zahlen. Hier deckt der für den privaten Haushalt entrichtete GEZ Rundfunkbeitrag alle Kosten.

Wer hingegen mehr als eine Ferienwohnung anbietet und vermietet, muss grundsätzlich mit einer GEZ-Gebühr von einem Drittel für jede Ferienwohnung rechnen.

Zu der GEZ kommt noch anderer organisatorischer Aufwand für die Verwaltung einer Ferienwohnung hinzu. Reservierungen verwalten, Aufgaben automatisieren und Buchungen managen können Sie mit einer guten Ferienwohnung Software. Testen Sie bei Interesse doch einfach unverbindlich Lodgify 7-Tage kostenlos.


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