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Videoüberwachung in Ihrer Ferienwohnung: Was ist erlaubt?

Videoüberwachung in Ihrer Ferienwohnung: Was ist erlaubt?

Generell ist es für Vermieter wichtig, die Kontrolle über die Ferienwohnung zu haben. Dazu gehört nicht nur das Innere der Ferienwohnung, sondern das gesamte Grundstück sollte hier in Betracht gezogen werden. Neben sämtlichen andere Sicherheitsmaßnahmen konnte auch die Verwendung von Video oder Kameraüberwachung sich hier als äußerst nützlich erweisen.

Allerdings ist das Anbringen von Kameras nicht so einfach, wie sie vielleicht denken. Immerhin sind nicht nur Sie als Vermieter darin verwickelt, sondern Ihre Gäste müssen auch berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es noch so einiges, was beachtet werden soll.

Was genau erlaubt ist und was nicht, finden Sie in diesem Artikel heraus!

Bitte beachten Sie, dass dies lediglich allgemeine Informationen sind und Sie Ihre individuelle Situation immer mit einem Rechtsanwalt besprechen sollten.


Alles was Sie über Videoüberwachung wissen sollten

Jeder Vermieter der schon mal etwas mit einem Einbruch oder Vandalismus zu tun hatte, weis wie wichtig Sicherheit und Überwachung der Ferienwohnung ist. Laut der aktuellen Deutschen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2020 über 54’000 Einbrüche in Wohnungen gemeldet. Neben Einbrüche spielt auch Vandalismus eine große Rolle. Das ist Grund genug über zusätzliche Sicherheit in Ihre Ferienwohnung nachzudenken, damit Sie immer wissen, was auf dem Grundstück vor sich geht.

Alles was Sie über Videoüberwachung wissen sollten

Genau hier kommt die Kamera und Videoüberwachung ins Spiel. Den die trägt nicht nur zur Sicherheit Ihrer Ferienwohnung bei, sondern gewährleistet auch die der Gäste. Eine ideale Methode, die man als Vorsichtsmaßnahme verwenden kann.

Wann ist eine Videoüberwachung zulässig?

Eine Videoüberwachung ist nur dann zulässig, wenn ausschließlich das eigen Grundstück überwacht wurde. Sobald es eine Aufzeichnung des Nachbarn Grundstücks oder eines öffentlichen Grundstücks sind, ist sie unzulässig. Auch wenn es um einen Bereich geht, den Sie zum Beispiel mit Ihrem Nachbarn teilen, ist eine Videoaufnahme nicht gültig.

Wann ist eine Videoüberwachung zulässig?

Darüber hinaus, sollten Sie sicherstellen, dass die gesammelten Daten nicht von Unbefugten genutzt werden können. Zum Beispiel einen Verwandten, der das Material ins Internet setzen könnte.

Wie lange wird die Videoüberwachung gespeichert?

Da die Videoüberwachung größtenteils nur zur Sicherheit dient, sollten Sie die Aufnahmen nach kurzer Zeit löschen. Um genauer zu sein, dürfen die Daten für maximal 72 Stunden ab Aufnahme, gespeichert werden. Laut  § 6b Abs. 5 BDSG, kann man in besonderen Fallen eine Speicherdauer von 10 Tagen beantragen. Dies gilt zum Beispiel während längeren Feiertagen, denn immerhin ist es nicht immer möglich als Vermieter in die Überwachungsaufnahmen einzusehen. Sollten die Daten allerdings kein Zweck mehr erfüllen und dementsprechend nicht mehr erforderlich sein, gilt es die Daten unverzüglich zu löschen.

Wo müssen Videoüberwachungsschilder angebracht werden?

Bei der Anbringung und Benutzung von Videoüberwachung, ist vorgeschrieben, dass Sie mit Hinweisschildern deutlich darauf aufmerksam machen sollten, dass die Bereiche von Kameras überwacht werden. Das gilt nicht nur für Vermieter von Ferienwohnungen, sondern ist eine generelle Regel, die für jedes Gebäude oder der ein Grundstück gilt.

Wo müssen Videoüberwachungsschilder angebracht werden?

Das ist besonders für das rechtliche wichtig, ansonsten konnte Ihnen im Ernstfall eine Unterlassungsklage drohen.

Was ist erlaubt und was nicht?

Das wichtigste vorab: Die Videoüberwachung Ihrer Ferienwohnung muss gesetzlich installiert und betrieben werden. Vergessen Sie dabei allerdings nicht die Persönlichkeitsrechte. Denn die sind ebenso wichtig wie das Recht auf Datenschutz.

Deswegen empfiehlt es sich, folgende Rechtsgrundlagen zu beachten:

  • Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 [1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83])
  • Recht am eigenen Bild (§§ 22ff. KunstUrhG)
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Verordnung der Europäischen Union zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Bundesdatenschutzgesetz (präzisiert und ergänzt die DSGVO an den Stellen, die nationalen Regelungen der EU-Staaten überlassen sind)
  • Strafgesetzbuch (z. B. § 201a StGB)
  • Landesdatenschutzgesetze (Art. 21a BayDSG, §29b DSG NRW, § 33 SächsDSG etc.)
  • Betriebliche Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)

Es ist wichtig, dass Sie sich als Vermieter mit dem einzelnen beschäftigen, damit Sie im Nachhinein keine bösen Überraschungen erwarten. Was viele nicht wissen ist, dass es klare Unterschiede zwischen dem Innen und dem Außenbereich der Ferienwohnung gibt. Deswegen haben wir alle wichtigen Merkmale für Sie zusammengefasst.

Videoüberwachung im Innenbereich

Die meisten Vermieter und Gäste denken, dass das Installieren und Überwachen des Innenbereichs der Ferienwohnung komplett tabu ist. Das ist aber falsch. Denn als Vermieter sind Sie dazu befugt, den Eingangsbereich und den Flur sowie die Treppe der Ferienwohnung mit einer Überwachung ausstatten.

Darüber hinaus, dürfen ansonsten nur die Bereiche überwacht werden, die ausschließlich von Ihnen als Eigentümer genutzten werden. Das sind zum Beispiel die Privatwohnung oder ein, nur Ihnen zugänglicher Kellerraum.

Videoüberwachung im Innenbereich

Alle anderen Räume sowie Zimmer, Küche und Bad sind auf keinen Fall erlaubt und verletzen Datenschutz sowie Persönlichkeitsrecht.

Auch wenn der Gast die Videoüberwachung im Inneren der Ferienwohnung einwilligt, ist davon absolut abzuraten, da es den gesetzlichen Vorgaben nicht standhält. Im Ernstfall könnte der Gast vor Gericht ziehen und eine Klage wegen Nötigung einreichen.

Videoüberwachung im Außenbereich

Wir erinnern daran: Nehmen Sie nur notwendige und zulässige Dinge auf.

Wenn Sie sich als Vermieter eines Ferienhauses für eine Kamera oder Videoüberwachung entscheiden, dann wahrscheinlich mit der Absicht Ihr Außenbereich zu schützen. Aber auch hier gibt es Einschränkungen, da die Installierung von Überwachungskameras nicht überall erlaubt ist.

Wie schon vorhin erklärt, ist die Überwachung des eigenen privaten Umfeldes, d.h. Grundstück und Ferienwohnung erlaubt. Sobald aber andere Personen involviert sind, müssen Sie ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Am besten erfahren Sie dieses in Ihrer Hausordnung oder sogar im Mietvertrag.

Das Überwachen anderer privaten Grundstücke oder öffentlichen staatlichen Stellen sind allerdings untersagt.

Andere Überwachungsmethoden

Bevor Sie Überwachungskameras in Ihrer Ferienwohnung installieren, sollten Sie darüber nachdenken, ob der Grund zur Installierung von Kameraüberwachung nicht anderweitig gelöst werden kann. Immerhin gibt es noch so einige anderen Methoden, die genutzt werden können. Andere Sicherheitsgeräte, die für ähnliche Zwecke benutzt werden, ist ein Lärm Überwachungsgerät. Das kann auf eine bestimmte Frequenz eingestellt werden und Sie werden benachrichtigt, falls dieses Limit überschritten wird.

Andere Überwachungsmethoden

Ansonsten können solche sogenannten Smart Locks hilfreich sein. Mit einem solchen Smart Locks können Sie (oder Ihre Gäste, Haushälter/innen usw.) Ihre Tür mit einem Smartphone oder in einigen Fällen sogar mit einem Fingerabdruck öffnen. Auch Smart Home Gadgets sind eine großartige Möglichkeit, wenn Sie Ihre Ferienwohnung aus der Ferne vermieten.

Sollte Ihre Ferienwohnung Videoüberwachung haben?

Eine Videoüberwachung zu haben ist ja immer schon und gut, allerdings sollten Sie zur jederzeit die Privatsphäre Ihrer Gäste berücksichtigen. Denken Sie darüber nach, wo die Kameraüberwachung Sinn ergibt und engen Sie Ihre Gäste nicht ein. Immerhin sollte man sich gegenseitig bis zu einem gewissen Grad vertrauen.

Wenn es Ihnen schwerfällt, anderen Personen zu vertrauen, dann sollten Sie auf jeden Fall das Erheben einer Kaution nicht vergessen. Das könnte eine bessere Lösung für ihr Problem sein.

Es ist wichtig, dass Sie Ihren Gästen das Gefühl vermitteln, dass Sie bei Ihnen gut aufgehoben sind. Das macht Sie bei all Ihren Feriengästen als Vermieter attraktiv.


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