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Meldeschein Ferienwohnung: Gratis Vorlage für Vermieter
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Meldeschein Ferienwohnung: Gratis Vorlage für Vermieter

Als Vermieter und Verwalter einer Ferienwohnung gibt es einiges, an das Sie denken sollten. Neben der Vermarktung über verschiedene Portale, der regelmäßigen Reinigung und der Einrichtung Ihrer Unterkunft, gibt es auch verschiedene Pflichten, denen Sie nachkommen müssen.

Eine davon ist die rechtmäßige Registrierung Ihrer Gäste mittels eines Meldescheins für Ferienwohnungen. Was genau Sie bei der Erfassung und Aufbewahrung der Gästedaten beachten müssen und was genau das Bundesmeldegesetz vorschreibt, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Sie können das Formular zum Herunterladen des Meldeschein Musters nicht sehen? Klicken Sie hier.

Was ist ein Meldeschein?

Sie haben wahrscheinlich schon öfters gehört, dass Sie verpflichtet sind Ihre Gäste mithilfe eines Meldescheines zu registrieren. Aber was genau ist ein Meldeschein? Die Antwort ist ziemlich simple.

Ein Meldeschein ist ein Formular, das als Nachweis dient und persönliche Informationen der Gäste beinhaltet, damit Sie sicher sind, dass Ihre Gäste auch diejenigen sind, für die Sie sich ausgeben. Der sogenannte Meldeschein sollte am besten während dem Check-in von Ihren Gästen ausgefüllt werden.

Das neue Bundesmeldegesetz

Seit November 2015 gibt es das neue Bundesmeldegesetz. Gemäß §29 und 30 des Bundesmeldegesetzes (BMG)besteht die Pflicht zur Anmeldung der Gäste für alle Beherbergungsbetriebe in Deutschland. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen einem Zimmer, einer Ferienwohnung oder einem Hotel vorgenommen.

Es spielt auch keine Rolle, wie groß Ihr Beherbergungsbetrieb ist, oder ob der Gast nur für eine Nacht, einige Tage oder ein paar Wochen bei Ihnen übernachtet – der Meldeschein muss immer ausgefüllt werden.

Bundesmeldegesetz

Einer der größten Vorteile des neuen Meldegesetzes ist, dass Vermieter von Ferienwohnungen die Daten der Gäste nun schon vor deren Ankunft in den Meldeschein eintragen können. Das erspart bei der Anreise viel Zeit und Hektik, da das Dokument dann nur noch vom Gast unterzeichnet werden muss.

Wohingegen früher jedes Bundesland eigene Bestimmungen zum Meldegesetz hatte, vereinheitlicht das Bundesmeldegesetz jetzt die Vorgaben. Trotzdem behalten die Meldegesetze der Länder eine ergänzende Gültigkeit.

Beispielsweise sind die Bestimmungen in Bayern etwas strenger und verlangen neben einem voraussichtlichen Abreisetag außerdem das Datum der tatsächlichen Abreise. Deshalb ist es ratsam, sich nach den Vorgaben in Ihrem Bundesland zu informieren.

Was beinhaltet ein Meldeschein?

Der Inhalt eines Meldescheins ist gemäß §30 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes geregelt. Folgende Informationen sollten in dem Meldeschein erfasst werden:

  • Anreise – und (voraussichtliches) Abreisedatum
  • Vor- und Nachname(n)
  • Anschrift des Gastes
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Zahl der Mitreisenden und deren Staatsangehörigkeit
  • Ausweis- oder Reisepassnummer (nur bei Gästen aus dem Ausland)

Sie können jedoch weitere Angaben verlangen, wie zum Beispiel der Grund der Anreise des Gastes. Dies könnte Ihnen eventuell dabei helfen, Ihre Zielgruppe zu analysieren und Ihre Ferienwohnung entsprechend zu vermarkten.

Darüber hinaus, müssen alle Gäste, die aus dem Ausland anreisen, einen Personalausweis vorlegen können. Hat dieser andere Informationen als auf dem ausgefüllten Meldeschein, so sollte Sie dies auf dem Formular vermerken. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass der Meldeschein persönlich vom Gast unterschrieben wird.

So ist der Meldeschein für Ferienwohnungen auszufüllen

Vor dem Inkrafttreten des Meldegesetzes war es gesetzlich vorgeschrieben, dass Gäste den Meldeschein bei der Ankunft in einer Ferienunterkunft persönlich handschriftlich ausfüllen und unterschreiben. Mit dem Bundesmeldegesetz ist dies nicht mehr zwingend erforderlich.

Sie dürfen als Vermieter nun auch selbst die Daten Ihres Gastes eintragen oder den Meldeschein mit einem rechtskonformen elektronischen Erfassungssystem erstellen lassen.

Allerdings muss der Gast den Meldeschein nach wie vor eigenhändig unterschreiben.

Meldeschein für Ferienwohnungen auszufüllen

Sie können dem Gast den Meldeschein beispielsweise vor der Ankunft per E-Mail zukommen lassen und darum bitten, die persönlichen Daten einzutragen, diese selbst ausfüllen oder elektronisch ausfüllen lassen.

Bei der Ankunft müssen Sie dem Gast das Dokument dann vorlegen und ausgefüllt, unterschreiben lassen.

Reist der Gast zusammen mit Familienmitgliedern oder in einer Reisegruppe an, reicht es aus, nur die Daten des Hauptmieters zu erfassen. Im Meldeschein wird dann zusätzlich die Anzahl der mitreisenden Personen erfasst und welche Staatsbürgerschaft diese haben.

Was passiert anschließend mit dem FeWo Meldeschein?

Nach §30 Absatz müssen Sie als Vermieter die Meldescheine Ihrer Ferienwohnung für ein Jahr nach dem Tag der Anreise Ihres Gastes aufbewahren.

Auf Nachfrage sind Sie dazu verpflichtet, bestimmten Behörden Einsicht in die Meldescheine zu gewähren. Deshalb ist es wichtig, dass Sie diese auch wirklich für die vorgegebene Zeit aufheben. Gleichzeitig müssen Sie die Meldescheine so aufbewahren, dass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.

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Nach Ablauf dieses Zeitraums sind Sie gemäß der DSGVO dazu verpflichtet, die Meldescheine zu vernichten. Für die Vernichtung haben Sie 3 Monate Zeit. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, droht Ihnen ein Bußgeld.

Müssen die angegebenen Daten im Meldeschein kontrolliert werden?

Laut § 29 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes sind die einzigen Daten, die kontrolliert werden müssen, die Ausweisdokumente Ihrer ausländischen Gäste. Vermerken Sie zudem im Meldeschein, ob der Personalausweis vorgelegt wurde oder nicht. Wir empfehlen, eine Kopie des Ausweises zum Meldeschein hinzuzufügen.

Wie müssen Sie langfristige Gäste melden?

Bevor das neue Meldegesetz in Kraft getreten ist, gab es verschiedene Regelungen dazu, ab welcher Frist Mieter beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden müssen. Seit 2015 gilt die folgende Regelung, für Gäste und Mieter, die sich langfristig in Ihrer Wohnung aufhalten:

  • Mieter mit deutscher Staatsangehörigkeit dürfen bis zu 6 Monate in einer Wohnung leben, ohne sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden.
  • Mieter aus dem Ausland haben eine Frist von 3 Monaten und 2 Wochen. Danach müssen sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt für die entsprechende Wohnung anmelden.

Abgesehen von diesen Fristen ist die Registrierung über einen Meldeschein trotzdem zwingend erforderlich.

Nicht gemeldete Personen in Ferienwohnung: was nun?

Da die Preise sich bei einer Ferienwohnung meistens pro Person berechnet werden, sind Personen, die vorher nicht angemeldet worden nicht erlaubt. Natürlich wird kaum ein Vermieter etwas sagen, wenn Sie einen Gast empfangen, besonders in den Tagesstunden. Allerdings ist das aufhalten über eine längere Zeit, über Nacht und ohne angemeldet zu sein oder gar dem Vermieter Bescheid zu sagen, untersagt.

Wenn der zusätzliche Gast ein Parkplatz vor der Ferienwohnung blockiert, können die angemeldeten Gäste im schlimmsten Fall von der Unterkunft verweist werden.

Jetzt Meldeschein erstellen

Als Vermieter einer Ferienwohnung ist es wichtig, dass Sie über Ihre Pflichten aufgeklärt sind und diesen nachkommen. Auch das Meldegesetz ist ein wichtiger Aspekt der vorübergehenden Vermietung. Laden Sie sich gerne unseren kostenlosen Muster-Meldeschein herunter, um Ihre Gäste lückenlos zu registrieren.

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