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Lodgify Branchenfokus: Der Ferienwohnungsmarkt im Überblick
Branchenfokus

Lodgify Branchenfokus: Der Ferienwohnungsmarkt im Überblick

Von neuen Studien bis hin zu Steuergesetzen und Zusammenschlüssen in der Reisebranche – der Januar und Februar haben eine Fülle von aufregenden News hervorgebracht, die sowohl Ferienwohnungsbesitzer als auch Reisende gleichermaßen beeinflussen werden. Unsere Mission ist es, Sie auf dem Laufenden zu halten und Ihnen einen Einblick in die Zukunft der Ferienvermietung zu gewähren.

Nach einer kleinen Pause im Januar geht es direkt in doppelter Power weiter mit allen Neuigkeiten in unserem Lodgify Branchenfokus. Also machen Sie sich einen Kaffee oder Tee und nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit für die erste Ausgabe in 2024 Ihrer digitalen Ferienwohnungszeitung!

Deutscher Ferienhausverband teilt Studie über den Ferienhausmarkt

Starten wir direkt einmal positiv: 2024 fängt an mit einem besonders umfangreichen Überblick über den Ferienwohnungsmarkt.

Bisher lagen die genauen Zahlen der Ferienwohnungsbranche lange im Dunkeln, besonders aufgrund der immensen Anzahl an privaten Vermietern, der deutsche Ferienhausverband bringt jetzt Licht ins Dunkel. Der Deutsche Ferienhausverband (DFV) ist Teil des DTV, dem Dachverband für Tourismus in Deutschland. Durch Mitglieder wie Booking.com, Airbnb, FeWo-direkt, Engel&Völkers sowie zahlreichen anderen bietet der DFV viel Expertise. Diese wurde nun genutzt, um zu Anfang des Jahres eine vollumfängliche Marktstudie zu veröffentlichen.

Erst einmal gibt die Marktstudie einen lang ersehnten Überblick über die Größe des Marktes. So gibt es in Deutschland circa 550.000 Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Der konkurrenzstarke Ferienwohnungsmarkt bringt außerdem einen hohen Umsatz mit sich – 7,15 Milliarden Euro werden pro Jahr für Ferienwohnungen ausgegeben. Weitere Ausgaben der Gäste von Ferienwohnungen belaufen sich auf Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungen. Insgesamt ergeben sich knapp 29 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr aus Ferienhausgästen.

Ausgaben der Feriengäste Studie DFV

Im Gegensatz zu den USA und anderen Märkten liegt in Deutschland ein großer Fokus auf Ferienwohnungen. So gibt der DFV bekannt, dass 78% aller Ferienunterkünfte in Deutschland Ferienwohnungen sind, nur 17% sind hingegen herkömmliche Ferienhäuser.

Der private Vermietungsmarkt ist ebenfalls stark in der Überzahl. So werden mehr als 80% der Unterkünfte privat vermietet, sprich diese Ferienunterkünfte werden nicht professionell vermietet, sondern werden von Einzelpersonen verwaltet und haben weniger als 10 Betten.

Außerdem wurden die Bundesländer in der Studie genauer unter die Lupe genommen, besonders relevant für Ferienwohnungsinhaber, die gegebenenfalls an eine Expansion denken. Spitzenreiter sind Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Wenn wir uns jedoch von der Nord- und Ostsee wegbewegen, folgt Bayern als Top 3. Hier sind besonders die Alpen, der Bayerische Wald und der Bodensee gefragt.

Anzahl Ferienwohnungen pro Bundesland Studie DFV

Andere Bundesländer sind der Übersicht halber aus der Grafik ausgeblendet. Mit einem Klick auf die Grafik gelangen Sie zum Original.

Interessant zu sehen ist, dass die Bundesländer in denen weniger Ferienunterkünfte existieren, wie Hamburg, Berlin und Bremen (was weitesgehend der Größe geschuldet ist) die Ausgaben pro Kopf pro Tag am höchsten sind. So übersteigen diese nur in den drei genannten Bundesländern die 100€ Grenze.

Prognose für die Zukunft der Ferienwohnungsbranche

Doch nicht nur über den aktuellen Stand wurde berichtet. Es wurde ebenfalls eine Prognose abgegeben über die Entwicklung des Ferienwohnungsmarktes und auch diese fällt optimistisch aus – so wird für die nächsten Jahre bis einschließlich 2025 ein durchschnittlicher Wachstum des Bruttoumsatzes um 5-8% vorausgesagt.

Bye Grauzone: Aus für illegale Ferienwohnungen in Berlin

In Berlin gibt es wie auch in anderen Städten schon seit längerem ein Zweckentfremdungsverbot. Keine neuen Ferienwohnungen wurden genehmigt und viele Ferienwohnungsinhaber haben daraufhin Ihr Kurzzeitvermietungsgeschäft eingestellt, jedoch nicht alle. Einige Vermieter haben sich entschieden weiterhin unter der Hand weiter zu vermieten, da die Ferienwohnung bereits vor dem Erlass des Gesetzes bestand. Genau diese Grauzone soll nun geschlossen werden.

Berlin

Das bereits seit September vorliegende Urteil wurde jetzt an das Bezirksamt Berlin-Mitte übertragen. Konkret geht es um ein Apartmenthaus mit 37 Wohnungen dessen Eigentümerin rückwirkend für die Vermietung von Ferienwohnungen belangt wird. Dieses Urteil kann zum Präzedenzfall werden und somit sind wahrscheinlich mehrere hundert Ferienwohnungen allein in Berlin-Mitte ebenso betroffen. Der Musterprozess ist gewonnen, das Urteil jedoch noch nicht rechtsgültig. Dennoch steht der Plan der Stadt, die illegalen Ferienwohnungen schnellstmöglich wieder zu regulären Mietwohnungen zu machen.

Zusammenschluss: Holidu übernimmt ferienwohnungen.de

Hallo Holidu! Das Buchungsportal Holidu übernimmt das 1998 gegründete Online-Portal ferienwohnungen.de. Somit sollen sich vor allen Dingen die Buchungsmöglichkeiten ändern. Während Ferienunterkünfte bisher hauptsächlich per Anfrage gebucht werden konnten, sollen die Angebote nun direkt online buchbar sein. Außerdem sind die Ferienwohnungen von Holidu nun auch auf der Partnerseite ferienwohnungen.de auffindbar.

Lange Zeit in der Luft: Zweckentfremdungsverbote in Sachsen

Immer wieder fielen besonders die Städte Leipzig und Dresden im Zusammenhang mit dem Zweckentfremdungsverbot in den letzten Monaten, nun ist es beschlossen. Der Landtag in Sachsen gibt den Kommunen seit Februar freie Entscheidungsmöglichkeiten über Zweckentfremdungsgesetze. Während die Bundeshauptstadt mit der Umsetzung noch auf sich warten lässt, kündigte Leipzig an einen Satzungsentwurf im Juni vorlegen zu wollen und somit noch dieses Jahr ein Verbot zu erlassen.

Dresden

Mehr Kontroll fürs Finanzamt: Websites wie Airbnb müssen Einkünfte von Vermietern melden

Nun sollten Sie Ihre Steuern besonders gut im Blick haben, denn ab März greift das neue Steuertransparenzgesetz, welches bewirkt, dass Online-Plattformen wie Airbnb nun die Umsätze der Nutzer ans Finanzamt weiterleiten müssen, sobald diese 2.000€ im Jahr überschreiten. Folgende Daten werden dann weitergeleitet:

  • Daten des Vermieters (Name, Anschrift, Geburtsdatum, IBAN)
  • Erhaltener Umsatz und Anzahl der Buchungen
  • Steuer-Identifikationsnummer und gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Gewerbes

Doch was heißt das nun genau und haben Sie ab 2.000€ Umsatz im Jahr schon etwas zu befürchten?

Das Finanzamt kriegt nun einen genauen Überblick über Ihre Einnahmen (auch aus Airbnb & Co.), sodass Sie Ihre Steuern sehr sorgfältig erfassen sollten, da Sie sonst nun leichter für Steuerhinterziehung belangt werden können. Aber müssen Sie Steuern zahlen? Dies hängt von Ihren allgemeinen Einnahmen ab. Sie können in unserem Blogpost zum Thema Steuern mehr dazu erfahren, hier aber einmal die wichtigsten News in Kürze. Sie müssen nur Steuern zahlen, wenn Sie auch steuerpflichtig sind, dies sind Sie unter folgenden Bedingungen:

  • Einkommenssteuer: Ihre Einnahmen (aus jeglichen Jobs und Vermietung) übersteigen die 11.604 Euro.
  • Umsatzsteuer: Ab Einnahmen von 22.000 Euro müssen Sie Umsatzsteuer erheben und am Ende des Jahres die Zahllast ans Finanzamt zahlen.
  • Gewerbesteuer: Ab 24.500€ müssen Sie ebenfalls Gewerbesteuern zahlen.

Wenn Sie bisher also wie es sein sollte regelkonform Ihre Steuern inklusive jeglicher Einnahmen Ihrer Ferienunterkünfte erfasst haben, müssen Sie sich also keine Sorgen machen!

short term rental taxes presentation

Internationale Gäste zahlen extra: Airbnb erhöht Gebühren

Wenn Sie Ihre Unterkunft auf Airbnb inseriert haben und sich für die Option der geteilten Gebühren entschieden haben, ist das für Sie interessant! Ab dem 1. April 2024 wird die Plattform aus Kalifornien eine zusätzliche Gebühr für Gäste erheben, die in einer anderen Währung als der der gewählten Unterkunft bezahlen.

Ein Beispiel, um es besser zu verstehen. Stellen Sie sich vor, eine britische Familie sieht Ihre Immobilie auf Airbnb und entscheidet sich, sie zu buchen. Logischerweise werden diese Gäste in Pfund bezahlen, Ihre Ferienwohnung ist jedoch für Zahlungen in Euro eingerichtet. In diesem Fall wird Airbnb den Briten nun eine Gebühr berechnen, die bis zu 2% der Buchung betragen könnte.

Auf diese Weise könnte die vom Gast zu zahlende Gebühr von der derzeitigen Rate von 14,2% auf bis zu 16,2% steigen, eine Erhöhung, die zwar nicht übermäßig ist, aber die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Anzeigen beeinträchtigen könnte. Die Begründung von Airbnb: Sie wollen sich vor dem Risiko der Schwankungen auf dem internationalen Devisenmarkt schützen.

Ab ins Frühjahr!

Das war es nun aber mit den wichtigsten Neuigkeiten in Kürze. Wir freuen uns auf den nächsten Monat in voller Frische! Haben Sie noch mehr Interesse an der Ferienwohnungsbranche in 2024? Dann schauen Sie sich doch die Reisetrends für dieses Jahr an oder erkundigen sich über relevante Fachmessen und Events!

Brauchen Sie noch eine Ferienwohnungssoftware oder haben eine, sind aber nicht zufrieden? Testen Sie gerne unverbindlich Lodgify 7-Tage gratis!


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