Wird gerade gelesen
Störerhaftung – Das ist bei WLAN für Ferienwohnungen zu beachten

Störerhaftung – Das ist bei WLAN für Ferienwohnungen zu beachten

Ganz egal, ob Sie eine Ferienhütte in den Bergen oder eine Villa am Strand betreiben, eines werden Ihre Gäste auf keinen Fall missen wollen: eine schnelle WLAN-Verbindung. Aber können Sie ihnen das auch so ganz ohne Weiteres anbieten?

Die Haftung bei WLAN-Nutzung ist in Deutschland ja ein viel diskutiertes Thema gewesen und Sie fragen sich sicherlich, was nun eigentlich der aktuelle Stand ist. Wer haftet? Können Sie Ihre Gäste in Ihrer Ferienwohnung problemlos mit WLAN versorgen oder gibt es noch andere Faktoren, die Sie beachten müssen?

Störerhaftung WLAN – Ganz einfach erklärt

2017 hat der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, mit dem der Betrieb öffentlicher WLAN-Netzwerke in Deutschland gefördert werden soll. Der Kerninhalt des neuen Gesetzes ist, dass die Person, die den Zugang zum Internet anbietet, nicht für dessen Nutzung haften muss, sondern derjenige, der es tatsächlich selbst benutzt.

Sollten Ihre Gäste also illegal Filme oder Musik herunterladen, müssen Sie dafür nicht haften. Sie können also als FeWo-Eigentümer Ihren Gästen problemlos einen Internetzugang zur Verfügung stellen, ohne irgendwelche Abmahnungen fürchten zu müssen.

WLAN für Ferienwohnungen

Aber gibt es noch andere Faktoren, die Sie als Eigentümer oder Verwalter einer Ferienwohnung bedenken müssen?

Wenn Sie einen WLAN-Anschluss anbieten, sollte Sie darauf achten, dass dieser ausschließlich Ihren Gästen zur Verfügung steht und nicht auch von Ihnen selbst genutzt wird. So kommen Sie, falls doch Problemen mit der Nutzung auftreten, nicht in Erklärungsnot und können nachweisen, wer zu welchem bestimmten Zeitpunkt den Anschluss genutzt hat.

WLAN für Ferienwohnungen

Anders als bei einem Hotel hat in einer Ferienwohnung generell nur eine Familie oder Gruppe Zugang zum WLAN-Netzwerk. Das bedeutet, dass Sie das Zugangspasswort auch für jeden Gast neu einrichten können.

Neben dem Mietvertrag bietet es sich auch an eine WLAN-Nutzungsvereinbarung abzuschließen und so jedem Gast deutlich zu machen, welche Richtlinien bei der Internetnutzung einzuhalten sind. Hier sollten Sie spezifisch auf die ordnungsgemäße Nutzung des Internets hinweisen und klarstellen, was die Konsequenzen im Falle eines Verstoßes wären (ggf. Rechtsverstöße nicht dulden und diese ggf. zur Anzeige bringen).

Ähnlich wie es in manchen Büros gehandhabt wird, können Sie auch einzelne Seiten gezielt sperren und es Ihren Gästen erschweren auf diese zuzugreifen.

Zusammenfassung

Laut dem neuen Gesetz haften Sie als Anbieter eines WLAN-Netzwerkes nicht mehr für dessen Nutzung, sondern überlassen die Verantwortung der Person, die den Anschluss tatsächlich gebraucht.

Bevor Sie Ihren Gästen den Zugang zum Internet ermöglichen, sollten Sie klarstellen, wie das Internet genutzt werden darf und welche Nutzung Sie nicht dulden (z.B. das Herunterladen von Filmen).

Sie sollten aber trotzdem darauf verzichten, Ihren Gästen Gerätschaften wie Computer oder Tablets direkt zur Verfügung zu stellen. Richten Sie stattdessen lediglich die WLAN-Verbindung ein und vertrauen Sie darauf, dass Gäste, die den Internetzugang wirklich nutzen wollen, ihre eigenen mobilen Gerät, wie Smartphones, Tablets oder Notebooks, mitbringen werden.

WLAN für Ferienwohnungen

Außerdem sollten Sie selbst ein separates WLAN-Netzwerk nutzen, um im Ernstfall sicher sagen zu können, dass Sie keine Mitschuld tragen. Um noch eindeutigere Grenzen zu ziehen, können Sie zusätzlich die Zugangsdaten für jeden Gast neu einstellen.

Damit Ihre Gäste aber gar nicht erst auf den Gedanken kommen, z.B. Filme oder Musik illegal herunterzuladen, können Sie auf Ihrem Fernseher Spotify oder Netflix direkt einrichten.

Hier nochmal zur Zusammenfassung:

  • Gäste zu Mietbeginn über die Nutzungsbedingungen des WLANs informieren
  • Keine Geräte zur Verfügung stellen, sondern nur WLAN-Verbindung einrichten
  • Ausschließlich Ihre Gäste das WLAN-Netzwerk nutzen lassen
  • Zugangspasswort regelmäßig ändern (z.B. bei jeder neuen Vermietung)
  • DVDs anbieten
  • Netflix oder Amazon Prime auf dem Fernseher einrichten
  • Spotify-Zugang für Musik anbieten

Mit diesen Hinweisen sollten Sie dem Wunsch Ihrer Gäste nach einer guten Internetverbindung nachkommen können, ohne sich über eventuelle illegale Nutzung sorgen zu müssen.

What do you think about this article?

4.5/5 - (6 votes)
Kommentare anzeigen (0)

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ready to take more direct bookings?

No set up fees, no credit card details, no obligation. Try Lodgify free for 7 days.