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Braucht Ihre Ferienwohnung einen Energieausweis?
Brauchen Vermieter von Ferienwohnungen einen Energieausweis?

Braucht Ihre Ferienwohnung einen Energieausweis?

Wer hat eigentlich Energieausweis-Pflicht? Bezieht sich diese auch auf die kurzfristige Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses?

Viele Vermieter von Ferienwohnungen sind sich unsicher, ob hinsichtlich der Energieausweis-Pflicht für sie eine Ausnahme gilt. Deswegen haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Energieausweis für Sie zusammengetragen und übersichtlich zusammengefasst.

Erfahren Sie hier, was der Energieausweis beinhaltet, ob Sie ihn benötigen, welche Version Sie brauchen, wer den Energieausweis ausstellt und was er kostet!

Was ist ein Energieausweis?

Aufgrund der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es nun Pflicht für Eigentümer, bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis für die Immobilie vorzuweisen. Das Ziel dieser Gesetzgebung ist es, den Energieverbrauch von beheizten oder klimatisierten Gebäuden weitestgehend zu reduzieren. 

Jeder der vorhat, die eigene Immobilie zu verkaufen oder neu zu vermieten, muss also für die Ausstellung von so einem Energieausweis sorgen. Diesen müssen Sie dann dem potenziellen Käufer oder Neumieter vorlegen.

Auch wenn Sie einen Neubau fertigstellen oder etwas am Bauzustand Ihrer Immobilie verändern, ist dieses Dokument verpflichtend.

Aber was ist ein Energieausweis eigentlich genau und welche Angaben beinhaltet er?

In den Energieausweis müssen Sie zunächst allgemeine Informationen zur Immobilie eintragen, wie Wohnfläche, Baujahr von Gebäude und Heizungsanlage und den Gebäudetyp. Dazu kommen dann die Angaben zum Heizungssystem (bzw. zur Lüftung und Kühlung) und dem Energieverbrauch Ihres Eigentums.

Falls Sie lediglich eine Wohnung besitzen, beziehen sich diese Angaben auf das gesamte Gebäude, in dem sich die Wohneinheit befindet.

Zudem gibt es verschiedene Versionen vom Energieausweis: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Welchen Sie davon benötigen, hängt von Ihrem Gebäude ab.

Zwei Arten von Energieausweisen

Generell wird der Energieausweis mit einer von zwei verschiedenen Versionen erstellt: dem Verbrauchsausweis oder dem Bedarfsausweis. Welche Art von Energieausweis Sie brauchen, hängt davon ab, ob die fragliche Immobilie bestimmte Kriterien erfüllt.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis macht Angaben über den tatsächlichen Verbrauch eines Gebäudes. Sie können eine Mustervorlage für den Verbrauchsausweis in Anlage 9 der Energieeinsparverordnung finden, um sich diese näher anzusehen.

Diese Version wird allerdings allein für Häuser ausgestellt, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Haus mit mindestens 5 Wohnungen
  • Haus dessen Bauantrag nach dem 31.10.1977 datiert ist
  • Haus welches durch Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht

Ob letzteres für Ihre Ferienunterkunft zutrifft, können Sie hier überprüfen. Zudem benötigen Sie die genauen Angaben zum Verbrauch jeder Wohneinheit in den letzten drei Abrechnungsperioden. Eine Abrechnungsperiode beträgt hierbei jeweils ein Jahr.

Bedarfsausweis

Falls Ihre Immobilie die Kriterien für den Verbrauchsausweis nicht erfüllt, wird stattdessen der Bedarfsausweis ausgestellt. Diese Version bezieht sich auf den Energiebedarf des Gebäudes und wird durch ein Gutachten anhand der Bauweise bestimmt.

Der Bedarfsausweis wird in folgenden Fällen ausgestellt:

  • Neubau wurde fertiggestellt
  • Haus hat weniger als 4 Wohnungen
  • Haus entspricht nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977

Auch hierfür gibt es ein Muster vom Bedarfsausweis in der Energieeinsparverordnung unter Anlage 8.

Hat Ihre Ferienwohnung Energieausweis-Pflicht?

Um herauszufinden, ob Ihre Ferienwohnung Energieausweis-Pflicht hat, müssen Sie sich zum einen die Vermietungsdauer und zum anderen den gesamten Energieverbrauch pro Jahr ansehen.

Laut § 1 Abs. 3 der Energieeinsparverordnung sind Wohngebäude ausgenommen, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden. Dieselbe Ausnahme gilt für Gebäude, die nur begrenzt genutzt werden. Begrenzte Nutzung bedeutet in diesem Fall, dass weniger als 25 % des üblichen, ganzjährigen Energieverbrauchs anfallen. Es kommt also auch darauf an, wie viel Energie Ihre Gäste letztendlich insgesamt verbrauchen.

Wenn diese Nutzungsvorgaben auf Ihre Ferienwohnung zutreffen, sind Sie von der Anordnung schon einmal ausgenommen und müssen keinen Energieausweis ausstellen. Sie könnten die Befreiung von der Energieausweis-Pflicht dann sogar schriftlich bescheinigen.

Wie sieht es allerdings aus, wenn Sie die Ferienwohnung über das Jahr hinweg insgesamt länger als vier Monate vermieten?

Bei einer Auslastung von mehr als vier Monaten im Jahr könnten Sie in manchen Fällen tatsächlich dazu verpflichtet werden, einen Energieausweis vorzulegen. Vor allem, wenn Ihre Immobilie aufgrund fehlender Sanierung und Dämmung im Schnitt sehr viel Energie verbraucht. 

Wenn Sie beispielsweise in der Nebensaison für längere Zeit an Monteure oder Berufsreisende vermieten, kann auch dies im Einzelfall als befristete Wohnungsnutzung gelten. Dann wäre der Mieter eventuell dazu berechtigt, einen Energieausweis vorgelegt zu bekommen.

Aufgrund dieser Ausnahmen muss das im Einzelfall mit einem Notar geklärt werden, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Ferienwohnung am Ende nicht ordnungswidrig vermieten. Letzteres kann nämlich mit hohen Bußgeldern oder Entzug der Lizenz zur Vermietung an Gäste bestraft werden.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Ein Energieausweis darf nur von qualifizierten Personen ausgestellt werden, die laut der Energieeinsparverordnung auch dazu berechtigt sind. Das sind Personen, die eine bestimmte Ausbildung absolviert oder Berufserfahrung in den entsprechenden Fachbereichen gemacht haben.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Hochschulabsolventen (Bauingenieurwesen, Bauphysik, Elektrotechnik etc.)
  • Handwerksmeister
  • Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker
  • Personen mit Nachweisberechtigung (nach Landesrecht)

Die genauen Voraussetzungen zur Ausstellung von Energieausweisen sind allesamt unter § 21 der Gesetzgebung im Detail aufgelistet. Nach seiner Ausstellung ist der Energieausweis dann zehn Jahre lang gültig, bevor er wieder erneuert werden muss.

Was kostet der Energieausweis?

Die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises sind leider nicht gerade günstig. Wenn Sie z. B. den Bedarfsausweis bei einem qualifizierten Energieberater beantragen, müssen Sie schon mit Kosten ab 150 Euro rechnen. Der Energiebedarfsausweis ist sogar nochmal um einiges teurer und kostet meistens um die 600 Euro oder mehr. 

Es gibt aber auch viele Angebote, die damit werben, dass Sie das Dokument günstig online ausfüllen und zugeschickt bekommen können. Hierbei sollten Sie allerdings vorsichtig sein, denn solche Anzeigen sind eventuell nicht seriös. Wenn Preise unter 50 Euro angeboten werden, sollten Sie Ihren Energieausweis lieber nicht bei diesem Anbieter bestellen.

Als Vermieter einer Ferienwohnung sind Sie von der Energieausweis-Pflicht meistens zwar nicht betroffen, aber Sie sollten dies im Zweifelsfall trotzdem nochmal nachprüfen. Damit sind Sie dann immer auf der sicheren Seite!

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Kommentare anzeigen (2)
  1. Wie Sie bereits sagen, sind sich viele Vermieter unsicher, ob man einen Energieausweis benötigt. Ich stimme Ihnen zu, dass der Energieausweis auf Grundlage der EnEV für Eigentümer verpflichtend ist. Ich finde die schnelle Orientierung für den Mieter zielführend.

  2. Mein Mann und ich wollen in der nahen Zukunft ein Haus bauen um es dann als Ferienhaus zu vermieten. Wir machen uns langsam Gedanken wie wir dies so Energieeffizient wie möglich schaffen. Ein sehr interessanter Artikel mit sehr hilfreichen Tipps, wie zB die zwei Arten von Energieausweisen.

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