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So funktioniert die Touristensteuer in Deutschland

So funktioniert die Touristensteuer in Deutschland

Wer eine Ferienwohnung verwaltet und vermietet, der weiß, dass mit den Steuerrechten in Deutschland nicht zu spaßen ist. Diese können so richtig lässig werden, sollten aber keinesfalls vernachlässigt werden.

Neben zahlreichen anderen Steuern, die bei der Vermietung einer Ferienwohnung aufkommen, sollte man nicht vergessen, die Touristensteuer bei dem Mietpreis mit einzukalkulieren. Dies kann sich allerdings als etwas komplizierter erweisen, als man sich vielleicht vorstellt. Denn in Deutschland variiert die sogenannte Touristensteuer je nach Bundesland oder sogar je nach Gemeinde. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir für Sie alle wichtigen Details zur Touristentaxe unter die Lupe genommen.


Was ist die Touristensteuer?

Egal in welchem Land Sie Ihre Ferienwohnung vermieten, Sie werden immer mit der Touristensteuer zu tun haben. Aber was genau ist die Touristensteuer? Die Touristensteuer, die auch noch Bettensteuer genannt wird, ist eine spezielle Abgabe, die 2014 in Deutschland eingeführt wurde. Das heißt, jeder, der in Deutschland Urlaub macht, muss nun einen bestimmten Betrag, abhängig von Stadt oder Gemeinde und der Länge des Aufenthaltes, zahlen. Geschäftsreisende sind von dieser Touristensteuer allerdings meist ausgeschlossen.

In anderen Ländern ist die Touristensteuer unter einem Eintrittsgeld bekannt, wie zum Beispiel in Venedig, Italien. Da wird die Bettensteuer dazu benutzt, um den Massentourismus unter Kontrolle zu bekommen.

Was ist die Touristensteuer? 

Die Touristensteuer muss vom Urlauber, also dem Gast, an den Vermieter entweder vor oder nach seinem Aufenthalt bezahlt werden. Dabei sollten Sie wissen, dass diese Touristensteuer nur in ausgewählten Städten Deutschlands gilt.

Nicht nur für Vermieter ist es wichtig, über die einzelnen Regeln der Bettensteuer Bescheid zu wissen, sondern auch Ihre Gäste sollten wissen, welche zusätzlichen Kosten auf Sie zukommen.

Was ist der Unterschied zwischen der Touristensteuer und der Bettensteuer?

Ob Touristensteuer oder Bettensteuer, hier gibt es erstmal keinen Unterschied. Es ist lediglich der Name, der sich ändert, doch die Grundidee ist immer das Gleiche: Private Hotelgäste sowie Gäste, die in Ferienwohnungen übernachten, zahlen auf ihre Übernachtungen einen Zuschlag. Diese wird dann genutzt, um die touristische Infrastruktur der jeweiligen Kommune zu verbessern und manchmal auch Instand halten zu können.

Darunter hinaus wird die Touristensteuer auch noch „City Tax“, „Kurtaxe“, „Tourismusabgabe“ oder „Ökosteuer“ genannt.

Wie hoch ist die Touristensteuer in Deutschland?

Zuerst ist es wichtig zu wissen, dass die Berechnungsgrundlage von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist, da jede Gemeinde ihre eigene Touristensteuer festlegen darf. Es gibt also keine einheitliche Bettensteuer, die für ganz Deutschland gilt. In anderen Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, hängt der Preis der sogenannten Bettensteuer von der Hotelkategorie ab.

Sie können sich also vorstellen, dass es schwer ist, den Überblick der jeweiligen Städte zu behalten. In Deutschland gibt es neben der Touristensteuer auch noch die Kurtaxe, die je nach Ort zwischen 1,00€ und 2,50€ kostet.

Im Folgenden haben wir für Sie die Regeln der 15 Hauptstädten zusammengefasst, bei denen die Touristensteuer erhoben wird.

Berlin

5% Nettoübernachtungspreis Person / Nacht

  • ohne Frühstück
  • schließt andere Dienstleistungen aus

No-Show-Buchungen, d. h. Reservierungen, die nicht in Anspruch genommen, aber nicht storniert wurden, unterliegen ebenfalls der Steuer, da der Kunde die Gelegenheit hatte, zu übernachten.

Bochum ​​

5% Nettoübernachtungspreis Person / Nacht

  • ohne Frühstück
  • schließt andere Dienstleistungen aus

No-Show-Buchungen, d. h. Reservierungen, die nicht in Anspruch genommen, aber nicht storniert wurden, unterliegen ebenfalls der Steuer, da der Kunde die Gelegenheit hatte, zu übernachten.

Bremen und Bremerhaven

  • Gasthäuser: 1€
  • 1-3 Sterne: 2€
  • 4 Sterne: 3€

Max. 7 aufeinanderfolgende Nächte sind zu besteuern. Weitergehende Übernachtungen in der gleichen Unterkunft unterliegen nicht mehr der Abgabe. Für jeden Gast muss eine eigene Bescheinigung vorgelegt werden; Gruppenbescheinigungen werden nicht akzeptiert.

Dortmund

7,5% Bruttoübernachtungspreis Person/ Nacht

  • ohne Frühstück
  • schließt andere Dienstleistungen aus

No-Show-Buchungen, d. h. Reservierungen, die nicht in Anspruch genommen, aber nicht storniert wurden, unterliegen ebenfalls der Steuer, da der Kunde die Gelegenheit hatte, zu übernachten.

Dresden

6,6% Bruttoübernachtungspreis Person /Nacht

  • ohne Frühstück
  • schließt andere Dienstleistungen aus

No-Show-Buchungen, d. h. Reservierungen, die nicht in Anspruch genommen, aber nicht storniert wurden, unterliegen ebenfalls der Steuer, da der Kunde die Gelegenheit hatte, zu übernachten.

Duisburg

5% Nettoübernachtungspreis Person / Nacht

  • ohne Frühstück
  • schließt andere Dienstleistungen aus

No-Show-Buchungen, d. h. Reservierungen, die nicht in Anspruch genommen, aber nicht storniert wurden, unterliegen ebenfalls der Steuer, da der Kunde die Gelegenheit hatte, zu übernachten.

Erfurt

5% Nettoübernachtungspreis Person / Nacht

  • ohne Frühstück
  • schließt andere Dienstleistungen aus

No-Show-Buchungen, d. h. Reservierungen, die nicht in Anspruch genommen, aber nicht storniert wurden, unterliegen ebenfalls der Steuer, da der Kunde die Gelegenheit hatte, zu übernachten.

Eisenach

  • Gasthäuser, Pension, Campingplatz: 1€
  • 1-3 Sterne: 1,5€
  • Mind. 4 Sterne: 2€

Tageszimmer unterliegen nicht der Besteuerung

Flensburg

7,5 % des Bruttoübernachtungspreises Person / Nacht

Frankfurt

2,00€ Person / Aufenthaltstag

Hamburg

Die Steuer wird pro Gast und Nacht in Rechnung gestellt und richtet sich nach dem Nettoübernachtungspreis der Unterkunft (ohne Frühstück und sonstige Leistungen):

  • 0,00€ bei Nettoübernachtungspreis bis 10,00€
  • 0,50€ bei Nettoübernachtungspreis bis 25,00€
  • 1,00€ bei Nettoübernachtungspreis bis 50,00€
  • 2,00€ bei Nettoübernachtungspreis bis 100,00€
  • 3,00€ bei Nettoübernachtungspreis bis 150,00€

Die Steuer erhöht sich in Schritten von 1,00 € pro 50,00 €. Kinder und Studenten sowie Aufenthalte in Hotels, die nach Stunden abrechnen, unterliegen ebenfalls der Steuer zu den oben genannten Sätzen. Für jeden Gast muss eine eigene Bescheinigung vorgelegt werden; Gruppenbescheinigungen werden nicht akzeptiert.

Köln

5% Nettoübernachtungspreis Person / Nacht

  • ohne Frühstück
  • schließt andere Dienstleistungen aus

No-Show-Buchungen, d. h. Reservierungen, die nicht in Anspruch genommen, aber nicht storniert wurden, unterliegen ebenfalls der Steuer, da der Kunde die Gelegenheit hatte, zu übernachten.

Lübeck

5% Nettoübernachtungspreis Person / Nacht

  • ohne Frühstück
  • schließt andere Dienstleistungen aus

No-Show-Buchungen, d. h. Reservierungen, die nicht in Anspruch genommen, aber nicht storniert wurden, unterliegen ebenfalls der Steuer, da der Kunde die Gelegenheit hatte, zu übernachten.

Mainz

2,5% des Bruttoübernachtungspreises

Trier

3,5 % auf den Bruttoübernachtungspreis

Alle Touristensteuern auf einem Blick

Generell gilt, jeder, der keinen dauerhaften Wohnsitz in der jeweiligen Kommune hat, ist verpflichtet, die Touristensteuer zu bezahlen. Dabei ist es nicht relevant, ob der Gast alle oder überhaupt ein touristisches Angebot wahrnehmen möchte oder nicht.

Denn es gilt, für jeden, der den Ort betritt, wird die Gebühr fällig. Wichtig ist hier, dass die Touristensteuer sofort bei der Anreise bezahlt werden muss.


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