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Verbote für Fereinwohnungen in Deutschland: Das sollten Sie wissen
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Verbote für Fereinwohnungen in Deutschland: Das sollten Sie wissen

Eine Ferienwohnung zu eröffnen, bedarf erstmal ordentlich an Recherche. Bestenfalls haben Sie schon eine Idee, wo die Ferienimmobilie hin soll oder Sie brauchen noch Inspiration zu Investitionsmöglichkeiten. So oder so muss der ausgekürte Standort die Eröffnung von Ferienwohnungen überhaupt erlauben und sollte keine Verbote für Airbnb’s ausgesprochen haben. Je nach Ort brauchen Inhaber ihr Airbnb nicht einmal anmelden oder dürfen ihre Immobilie nur als Wohnraum benutzen, nicht etwa als Airbnb.

Wir von Lodgify klären Sie über die vorhandenen Verbote für Ferienwohnungen in Deutschland auf und erklären Ihnen den Unterschied zwischen Zweckentfremdungsverboten und allgemeinen Verboten für Ferienwohnungen.

Verbote für Airbnb’s vs. Verbote für Ferienwohnungen

Grundsätzlich kann erst einmal festgehalten werden, dass Airbnb’s und Ferienwohnungen das gleiche sind, da es bei beiden um die kurzfristige Vermietung von Unterkünften geht. Solange e es auch bei Airbnb’s um die kurzfristige Vermietung geht, wird also beides im Bezug auf die Regelung von Verboten als Ferienwohnung angesehen.

Airbnb und Ferienwohnungen sind eine beliebte Option für Reisende, die eine authentischere Erfahrung suchen oder einfach nur mehr Platz und Privatsphäre wünschen. Der einzige Unterschied ist, dass Ferienwohnungen öfter professionell von kleine Unternehmen oder privaten Eigentümern verwaltet werden, während Airbnb’s öfters von Einzelpersonen vermietet werden.

Was ist das Zweckentfremdungsverbot?

In den letzten Jahren hat das Thema der Zweckentfremdungsverbote für Aufsehen gesorgt und vor allem in der Ferienwohnungsbranche viele Fragen aufgeworfen. Doch was hat es mit diesem Verbot auf sich?

Das Zweckentfremdungsverbot ist eine gesetzliche Regelung, die in vielen deutschen Städten und Gemeinden gilt und die Vermietung von möglichen Wohnraum als Ferienwohnung einschränkt. Konkret bedeutet das Zweckentfremdungsverbot, dass Wohnungen nicht ohne weiteres als Ferienwohnungen vermietet werden dürfen. In vielen Städten ist hierfür eine Genehmigung erforderlich, die jedoch nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird. Das Ziel dieser Regelung ist es, den Wohnraum für die dauerhafte Wohnnutzung zu erhalten und die Verknappung von bezahlbarem Wohnraum zu verhindern.

Ist eine Ferienwohnung durch das Zweckentfremdungsverbot partout verboten?

Das Zweckentfremdungsverbot ist kein komplettes Verbot für Ferienwohnungen, viel mehr verbietet das Zweckentfremdungsverbot die ungestattete Nutzung von bisherigen Wohnraum als Ferienwohnungen. Primär dient dieses Gesetz den Behörden erstmal nur zur Kontrolle. In den Städten in denen jedoch großer Wohnraummangel herrscht kann in bestimmten Gebieten, wie zum Beispiel Wohnzonen, dann verwehrt werden, dass eine Immobilie als Ferienwohnung genutzt wird.

Ein besonders gutes Beispiel hierfür ist das Zweckentfremdungsverbot in Berlin, das bereits mehrere Jahre existiert, da die Hauptstadt einen starken Touristenandrang, aber gleichzeitig auch großen Wohnraummangel hat. Hier wurden einigen bestehenden Ferienwohnungen bei Anmeldung der Wohnung als Ferienwohnung die Nutzung verwehrt. Besonders in Wohnzonen ist eine Ferienwohnung nicht mehr gerne gesehen und ein Antrag kann schwierig sein.

Dieses Verbot für Ferienwohnung bedeutet also nicht, dass eine Ferienwohnung nicht möglich ist, es ist jedoch Vorsicht geboten und man sollte sich im Vorhinein beim Bezirksamt erkundigen.

Verbote von Ferienwohnungen in Deutschland

Verbot von Ferienwohnungen auf Sylt

Auf Sylt beispielsweise wurden Anfang 2023 Ferienwohnungen in der Gemeinde Sylt tatsächlich verboten. Aufgrund von einem riesigen Zuwachs an Ferienwohnungen bestand hier ein immer größerer Wohnungsmangel. Demnach sind neue Ferienwohnungen momentan nicht mehr gestattet. Mehr können Sie darüber auch in unserem Artikel Stop für neue Ferienwohnungen in Sylt lesen. Bisher ist nur die Gemeinde Sylt betroffen, das Verbot kann sich jedoch in den nächsten Monaten ausweiten.

Verbot von Ferienwohnungen in Travemünde

Auch an der Ostsee kam es kürzlich zu einem kompletten Verbot von Ferienwohnungen. In Travemünde dürfen in Wohnzonen keinerlei neue Ferienwohnungen gebaut oder eröffnet wurden. Dennoch können wir Entwarnung geben: In einigen Gebieten sowie auch in der Wassernähe sind Ferienwohnungen noch nicht verboten worden.

Kurz gesagt sind mittlerweile sehr viele Regionen von Zweckentfremdungsverboten betroffen, jedoch sind sehr wenige Regionen tatsächlich verboten für die Eröffnung einer Ferienwohnung. Demnach gibt es noch viele Möglichkeiten für jedermann, selbstständig in das Ferienwohnung-Business einzutreten. Wenn Sie eine Ferienwohnungssoftware brauchen sollten, stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite.


Sie können den Airbnb Kostenrechner nicht sehen? Klicken Sie hier.

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