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Das sind die wichtigsten Versicherungen für Ihre Ferienwohnung
Ferienwohnung Versicherung für Vermieter

Das sind die wichtigsten Versicherungen für Ihre Ferienwohnung

Da die Investition in eine Ferienwohnung sehr kostspielig und die Verwaltung recht aufwendig ist, ist es natürlich verständlich, dass Sie Ihre Unterkunft und Ihr Vermietungsgeschäft ausreichend schützen möchten. 

Wie jede Immobilie kann auch Ihre Ferienwohnung durch Unwetter oder Wasserschäden gefährdet werden und sollte dementsprechend versichert sein. Der Unterschied ist allerdings, dass Ferienwohnung in der Regel nicht durchgehend bewohnt sind, und teilweise aus der Ferne verwaltet werden. Das kann dazu führen, dass ein Schaden erst später bemerkt wird und bis dahin ein größeres Ausmaß annehmen kann.

Aber auch Einbrüche stellen eine größere Gefahr für Ferienwohnungen dar, da Diebe im Voraus beobachten können, wann die Wohnung leer steht und besonders in der Nebensaison mehr Zeit für die Umsetzung der Tat haben.

Aus diesem Grund sind manche Versicherungen für Ferienwohnungen teurer als für sonstige Immobilien. Es empfiehlt sich also, die verschiedenen Angebote genau unter die Lupe zu nehmen. Generell gibt es zahlreiche Versicherungsanbieter, die Ihnen möglichst viele Versicherungen verkaufen möchten. Aber welche sind für Sie als FeWo Vermieter unabdingbar?

In diesem Artikel liefern wir Ihnen eine Übersicht zu den Versicherungen, die Sie in Betracht ziehen sollten, egal ob Sie Ihre FeWo privat oder gewerblich vermieten.

Die Gebäudeversicherung für Ihre Ferienwohnung

Die wohl grundlegendste Versicherung ist die Gebäudeversicherung, welche Schäden am stehenden Gebäude abdeckt.  Diese sollte von jedem Eigentümer einer Ferienwohnung abgeschlossen werden. Wenn Sie also nur Vermieter, aber nicht Eigentümer sind, liegt der Abschluss der Gebäudeversicherung im Verantwortungsbereich der Hausverwaltung.

Gebäudeversicherung Ferienhaus

Diese Versicherung deckt folgende Schäden am Haus ab:

  • Feuer (z.B. durch Blitzschlag oder Explosion etc.)
  • Wasser (z.B. durch Rohrbruch)
  • Unwetter (z.B. durch Sturm oder Hagel)
  • Elementarschäden

Die Elementarschadenversicherung

Als Elementarschäden werden die Schäden bezeichnet, die durch Naturgewalten hervorgerufen werden.

Während für Sturmschäden, Hagelschäden oder Blitzeinschlägen die Gebäude- oder Hausratversicherung greift, ist für schwerwiegendere Schäden, die durch die Natur verursacht werden, die sogenannte Elementarschadenversicherung erforderlich.

Diese Versicherung kann nur als Zusatz zu bestehenden Gebäudeversicherungen oder Hausratsversicherung abgeschlossen werden. Solch eine Zusatzversicherung macht vor allem dann Sinn, wenn sich Ihre Ferienwohnung ein einer stark gefährdeten Region, wie z.B. einem Skigebiet, befindet.

Die Elementarversicherung deckt Schäden am Gebäude samt Einbauten und Hausrat gegen die folgenden Naturgewalten:

  • Rückstaus und Überschwemmungen
  • Erdbeben, Erdsenkungen und Erdrutsch
  • Schneedruck und Lawinen

Die Hausratversicherung für private Vermieter

Wie der Name bereits sagt, versichern Sie mit dieser Versicherung den gesamten Hausrat, also alles, was sich in der Wohnung befindet und bei einem Umzug mitgenommen werden kann. Hierzu zählen Möbel, elektrische Geräte, Geschirr, Bekleidung usw.  

Hausratversicherung für Ferienwohnung

Bei ständigem Wechsel der Gäste oder Nutzer kann es schnell dazu kommen, dass Ihre Möbel oder andere Wertgegenstände, die sich in Ihrer Ferienwohnung befinden, darunter leiden. Mit einer Hausratversicherung gehen Sie so auf Nummer sicher und müssen sich nicht allzu viele Sorgen um den wertvollen Teppich oder die besondere Vase machen. Diese Schäden sollten Sie natürlich über die Mietkaution Ihrer Gäste abdecken, doch es kann auch dazu kommen, dass Dritte Schäden verursachen oder noch schlimmer, dass bei Ihnen eingebrochen wird.

Dies folgenden Schäden werden durch die Hausratversicherung abgedeckt:

  • Feuer
  • Wasser
  • Unwetter
  • Schäden durch Vandalismus und Einbruch
  • Elementarschäden

beachten Sie allerdings, dass diese Versicherung nur für private Vermieter gilt. Solange Sie also kein Gewerbe angemeldet haben, können Sie die Hausratversicherung für Ihre Ferienwohnung abschließen.

Die Inhaltsversicherung für das Gewerbe

Wenn Sie Ihre Ferienwohnung gewerblich vermieten, können Sie eine Inhaltsversicherung, bzw. Inventarversicherung abschließen, um Ihre Betriebseinrichtung finanziell abzusichern. Zur Betriebseinrichtung zählt das gesamte Inventar, also alle Elemente die bei privaten Vermietern als Hausrat bezeichnet werden.

Die Inhaltsversicherung schützt Sie vor den folgenden Schäden:

  • Wasser
  • Sturm
  • Feuer
  • Glasbruch
  • Vandalismus und Einbruch

Die Betriebsausfallversicherung

Es besteht immer die Gefahr, dass Ihre Ferienwohnung einen Schaden nimmt, der so schwerwiegend ist, dass eine weitere Vermietung vorübergehend – zumindest bis zur Behebung des Schadens – nicht möglich ist. Wenn Sie Ihre Ferienwohnung gewerblich vermieten, können Sie für diesen Fall zusätzlich die Betriebsausfallversicherung abschließen. Diese federt die Verluste Ihrer Mieteinnahmen ab.

Hierbei ist es ratsam, die Versicherung in einer Höhe abzuschließen, die eine Unterbrechung der Vermietung von mehreren Wochen oder, im schlimmsten Fall, eine komplette Schließung Ihrer Unterkunft wegen eines Elementarschadens abdeckt.

Die Haftpflichtversicherung 

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, was die Verkehrssicherungspflicht bedeutet. Laut BfGa kann die Verkehrssicherungspflicht wie folgt definiert werden:

Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.‟

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Das bedeutet für Sie als Vermieter also, dass Sie verpflichtet sind, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Ihren Mieter vor Schäden an Körper und Gesundheit zu schützen. Aus diesem Grund ist auch die regelmäßige Prüfung Ihrer Unterkunft notwendig, um mögliche Gefahrenquellen zu identifizieren und zu beseitigen. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen und ein Mieter auf Ihrem Anwesen zu Schaden kommt, hat dieser Ihnen gegenüber einen Anspruch auf Schadensersatz gem. § 823 BGB. Ohne eine Versicherung haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen und bei Gewerben auch mit dem Betriebsvermögen. 

Die private Haftpflichtversicherung

Wie bereits erwähnt, kann ein Mieter von Ihnen Schadensersatz verlangen, wenn Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind, und er oder ein Besucher dadurch einen Personen- oder Sachschaden erleidet. Wenn ein solcher Schaden innerhalb Ihrer vermieteten Wohnung (Eigentumswohnung) entsteht, greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung.

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, durch Ihr Gebäude verursacht werden. Zum Beispiel deckt diese Versicherungen den Schaden ab, wenn Schnee von Ihrem Dach auf eine Person fällt und zu einer Verletzung führt. Nicht aber, wenn ein Schaden innerhalb der Eigentumswohnung entsteht (siehe private Haftflichtversicherung).

Jeder Hausbesitzer sollte eine solche Versicherung also neben der privaten Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, bevor er Mieter bei sich aufnimmt. 

Die Betriebshaftpflichtversicherung

Diese Art der Haftpflichtversicherung ist relevant für Ferienwohnungen, die gewerblich vermietet werden, also als Beherbergungsbetrieb. Die Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich übrigens auch auf die Mitarbeiter (wie z.B. Hausmeister) des Beherbergungsbetriebs.

Das wird im Wesentlichen durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt:

  • Schadenersatz 
  • Schmerzensgeld
  • Sachschaden oder Verlust des Eigentums der Gäste
  • Aus dem Schaden resultierende Folgekosten

Eine Haftpflichtversicherung ist kein Freifahrtschein!

Die notwendigen Versicherungen abzuschließen entbindet Sie trotzdem nicht von Ihren Pflichten. Wenn Sie eine Gefahrenquelle also über einen längeren Zeitraum nicht beseitigen, kann Ihnen dies als grob fahrlässig ausgelegt werden. Das kann dazu führen, dass die Versicherung nicht die vollen Kosten übernimmt.

Die Rechtsschutzversicherung 

Im Idealfall läuft alles rund mit der Vermietung: Ihr Gast kommt in der Unterkunft an, verbringt einen tollen Aufenthalt, hält die Hausordnung ein, zahlt seine Rechnung und verlässt die Ferienwohnung, so wie er sie vorgefunden hat.

Leider ist das nicht immer der Fall und so kann es zu Rechtsstreitigkeiten mit Mietern oder aber auch mit Nachbarn der Ferienwohnung kommen. Die Kosten für Anwälte und Notare, oder im äußersten Falle sogar für das Gericht, können sehr hoch ausfallen. Mit einer Rechtsschutzversicherung sichern Sie sich hierfür ab.

Rechtschutzversicherung für Vermieter von ferienwohnungen

Die Rechtsschutzversicherung deckt im Wesentlichen folgende Kosten:

  • Rechtliche Beratung
  • Anwaltshonorar
  • Gerichtskosten
  • Kosten für Gutachter, Zeugen und Sachverständige
  • Prozesskosten, wenn die gegnerische Seite gewinnt

Insgesamt empfehlen wir Ihnen sich über die verschiedenen Optionen ausführlich beraten zu lassen und die Kosten der Anbieter zu vergleichen. Auch wenn diese für Ferienwohnungs-Versicherungen höher sind als für andere Immobilien, schützen Sie so Ihre Existenz im Schadensfall. Außerdem lassen sich die meisten dieser Ausgaben in einer Steuererklärung geltend machen. Es lohnt sich also in jedem Fall!

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